Thema:

36. Beschäftigtenlehrgang BII

VA-Nr.:

36. BII

Bereich:

Weiterbildung

Ziel des Lehrgangs

Ziel der Ausbildung ist die umfassend ausgebildete und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit allseits verwendbare Dienstkraft auf der gehobenen Leitungsebene. Die Ausbildung vermittelt die praktische Anwendung des erlernten Wissens und die selbstständige Lösung von Aufgaben. Neben der Vermittlung der Fachkompetenz ist es Ziel der Ausbildung, die für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu fördern.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung ist an das theoretische Fachhochschulniveau angelehnt, um die Lehrgangsteilnehmer auf die Aufgaben als Führungskraft im kommunalen Dienst auf der Ebene des gehobenen Managements vorzubereiten.

Der Befähigungsgrad soll dem der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt entsprechen. Die Prüfung wird bundesweit anerkannt.

Der Beschäftigtenlehrgang II ist nach der neuen Entgeltordnung zum TvöD in seiner aktuellen Fassung grundsätzlich Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9 und höher.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt grundsätzlich über den jeweiligen Dienstherrn.
Interessenten können sich auch privat anmelden.

Zu den Beschäftigtenlehrgängen II können Teilnehmer/-innen auch ohne vorherigen Besuch eines Auffrischungslehrgangs angemeldet werden. Der Besuch eines Auffrischungslehrgangs wird jedoch ausdrücklich empfohlen!

Ablauf und Fächer

Themenbereich 1. Verfassungsrecht und Wirtschaftpolitik

a) Europa- und Verfassungsrecht
b) Kommunalrecht
c) Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik

Themenbereich 2. Recht

a) allgemeines Verwaltungsrecht
b) besonderes Verwaltungsrecht

Sachverhalte aus den Bereichen: Ordnungsrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
Gaststättenrecht; Umweltrecht usw.

c) Sozialrecht
d) Bauplanungsrecht
e) Privatrecht
f) Personalwesen

Themenbereich 3. öffentliches Finanzmanagement

a) Neues Kommunales Haushaltsrecht
b) Buchführung
c) Kosten-Leistungs-Rechnung/Controlling
d) Finanz- und Abgabenrecht

Themenbereich 4. Handlungs- und Sozialkompetenz

a) Handlungs-, Sozial- und Methodenkompetenz
b) Verwaltungsmanagement
c) Moderieren und Präsentieren

Lehrgangsleistung

Während des Lehrgangs wird pro Fach eine Klausur (270 Minuten) unter Aufsicht gefertigt und bewertet. Aus der Klausurleistung und der mündlichen Leistung bildet sich die Lehrgangsleistung, die anteilig in die Lehrgangsnote einfließt.

Projektarbeit

Darüber hinaus ist während des Lehrgangs eine Projektarbeit zu fertigen. Die Projektthemen können aus den Rechtsfächern gewählt werden. Die Bewertung der Projektarbeit fließ ebenfalls anteilig in die Lehrgangsnote ein

Lehrgangsnote

Die Lehrgangsnote setzt sich zu 60 % aus den Lehrgangsleistungen, zu je 10 % aus der Bewertung für einen Aktenvortrag und einem Pflichtreferat sowie zu 20 % aus der Bewertung der Projektarbeit zusammen.

Die Lehrgangsnote wird mit 50 von Hundert bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.

Schriftliche Zwischenprüfung
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme am Lehrgang des BII und Kenntnisse des BI bzw. der Ausbildung zum VfA voraus!

Die Zwischenprüfung besteht aus drei schriftlichen Arbeiten mit einem Zeitumfang von 180 Minuten je Klausur in den Fächern:

1. Allgemeines Verwaltungsrecht
2. Neues kommunales Haushaltsrecht
3. Kommunalrecht

Schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus sechs fünfstündigen Prüfungsklausuren.

Die Prüfungsklausuren werden während des laufenden Lehrgangs, jeweils nach den Themenbereichen 1 bis 3 des Lehrplanes, geschrieben.

Themenbereich 1 – Verfassungsrecht und Wirtschaftspolitik 1 Prüfungsklausur
Themenbereich 2 - Recht 3 Prüfungsklausuren
Themenbereich 3 - öffentliches Finanzmanagement 2 Prüfungsklausuren

Die mündliche Prüfung umfasst einen Vortrag und die Aussprache zur Projektarbeit sowie drei mündliche Prüfungen. Die zu prüfenden Stoffgebiete bestimmt das vorsitzende Mitglied.

Rechtsgrundlagen

Die Ausbildung und Prüfung regelt sich nach der aktuellen Prüfungsordnung für Beschäftigtenlehrgänge II des Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V. in der aktuellen Fassung.

Dauer
1152 U.-Std.

Lehrgangsgebühren je Unterrichtsstunde
Mitglieder: 2,05 EUR
Nichtmitglieder: 5,35 EUR

Unterrichtstage

Freitag/Samstag und Blockunterricht

Datum: 14.09.2012 - 20.09.2014

Zeit: 8:15 - 15:15 Uhr

Seminarort:
SIKOSA e. V., Standort Halle
Hansering 19
06108 Halle
Raum: Raum siehe Aushang

Veranstalter:
SIKOSA e. V.
Birgit Gosch
0391 56540-11

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