Beschäftigtenlehrgang II (ehem. Angestelltenlehrgang II)
Ziel der Ausbildung ist der umfassend vorgebildete und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verwendbare Angestellte. Notwendige Arbeitsvoraussetzung in der mittleren Führungsebene ist das Verfügen über das Grundwissen des Beschäftigtenlehrgangs I hinausgehende vertiefte Wissen der anzuwendenden Rechtsgrundlagen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte. Die Ausbildung vermittelt die Fertigkeit und Sicherheit zur praktischen Anwendung des Wissens und zur selbstständigen Lösung von Problemen. Der Befähigungsgrad entspricht dem des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes der Beamtenausbildung.
Der Besuch des Lehrgangs setzt einen Berufsabschluss im anerkannten Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellter" oder die erfolgreiche Ablegung der Prüfung des Beschäftigtenlehrgang I oder der Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst voraus. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Unterrichtsort ist grundsätzlich der Teilnehmerzahl Magdeburg, Halle oder Dessau.
Bei ausreichenden Teilnehmerzahlen können Angestelltenlehrgänge auch vor Ort als Inhouse- Lehrgänge durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage für die Abnahme der Prüfung ist die derzeit gültige Prüfungsordnung für den Beschäftigtenlehrgang II des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über den jeweiligen Dienstherrn.
