Bautechnikerlehrgang

Ziel des Lehrgangs

Der Lehrgang dient insbesondere der Weiterentwicklung von Beschäftigten im bautechnischen Bereich (Bauamt, untere Wasser- und untere Naturschutzbehörde). Im Lehrgang werden den Teilnehmern Kenntnisse des öffentlichen Rechts vermittelt und die Grundsätze des Verwaltungshandelns verdeutlicht. Der Schwerpunkt der Wissensvermittlung liegt dabei auf dem Gebiet des allg. Verwaltungsrechts und des Baurechts. Notwendige Voraussetzung ist ein umfangreiches Grundlagenwissen. Die Ausbildung vermittelt die Fertigkeit und Sicherheit zur praktischen Anwendung des Erlernten. Der Befähigungsgrad soll dem des Beschäftigtenlehrgang II entsprechen. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Er wird bundesweit aufgrund tarifvertraglicher Regelungen anerkannt.

Anmeldung/ Zulassung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt grundsätzlich über den jeweiligen Dienstherrn. Interessenten können sich auch privat anmelden.

Zulassungsvoraussetzungen zum Bautechnikerlehrgang bestehen nicht.

Ausschreibung und Termine

Weiterbildungslehrgängen werden über den Fortbildungsbereich angeboten. Die aktuellen Termine können Sie dem folgenden Link entnehmen!

Lehrgangsorte sind Dessau, Halle und Magdeburg. Weitere Beschäftigtenlehrgänge außerhalb der vorgenannten Standorte können als Inhouselehrgänge zu abweichenden Terminen realisiert werden.

Anmeldungen können jederzeit vorgenommen werden. Zur namentlichen Anmeldung benutzen Sie bitte den Vordruck, bzw. nutzen die Onlineanmeldung.

--->  Zur Onlineanmeldung

Die konkreten Lehrgangstermine teilen wir im Einladungsschreiben mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn mit.

Folgende Lehrgangsformen können gewählt werden:

Lehrgang während der Dienstzeit

Unterricht findet zweimal wöchentlich - Freitag/Samstag und/oder Samstag/Montag- und im Block statt. Es können auch abweichde Wochentage angeboten werden

Lehrgang außerhalb  der Dienstzeit

Unterricht findet zweimal wöchentlich außerhalb der Dienstzeit, freitags von 13.15 Uhr – 18.00 Uhr und samstags von 8.15 Uhr – 15.15 Uhr statt. Zusätzlich wird mindestens ein Mal Blockunterricht (Montag bis Freitag, 8 U- Stunden) durchgeführt. Dauer ca. 2 Jahre.

enFächer

  1.        Kommunalrecht (12 U- Std.)
  2.        Allgemeines Verwaltungsrecht (70 U- Std.)
  3.        Privatrecht (40 U- Std.)
  4.        NKHR (22 U- Std.)
  5.        Baurecht (64 U- Std.)
  6.        Straßenrecht (28 U- Std.)
  7.        Wasserecht (28 U- Std.)
  8.        Abfallrecht (28 U- Std.)
  9.        Naturschutzrecht (28 U- Std.)
  10.        Immissionsschutzrecht (16 U- Std.)
  11.        Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht (20 U- Std.)
  12.        Bescheidtechnik (20 U- Std.)
  13.        Betriebswirtschaftslehre (36 U- Std.)
  14.        Alternativklausur aus Nr. 6, 7, 8 oder 9 (8 U- Std.)

Prüfungen

Die schriftliche Prüfung besteht aus fünfstündigen Aufgaben in vier Fächern, in denen nach dem Lehrplan eine Arbeit vorgesehen ist.

Lehrgangspunktwert wird mit 30 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.

Die mündliche Prüfung gliedert sich in vier Abschnitte von etwa gleicher Dauer. Die zu prüfenden Stoffgebiete bestimmt das vorsitzende Mitglied.

Rechtsgrundlagen

Die Ausbildung und Prüfung regelt sich nach der aktuellen Prüfungsordnung für Dienstkräfte des bautechnischen Verwaltungsdienst (AT) des Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V. in der aktuellen Fassung.