Rücktrittsregelung

Rücktrittsregelung Fortbildung

Die Entgeltzahlungspflicht entsteht durch die verbindliche Anmeldung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers zu den Seminaren.

Das Entgelt ist nach der Rechnungsstellung zu begleichen.

Eine schriftliche Abmeldung bis zu 3 Wochen vor dem ersten Seminartag führt zur Befreiung von der Zahlungspflicht. Eine spätere Abmeldung verpflichtet zur Zahlung des Gesamtentgeltes.
Es besteht die Möglichkeit eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer zu entsenden.

 

Rücktrittsregelung für Beschäftigtenlehrgänge BI, AF, BII und B-T

Die Entgeltzahlungspflicht entsteht durch die verbindliche Anmeldung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers zu einem Lehrgang.

Das Entgelt ist nach der Rechnungsstellung zu begleichen.

Eine schriftliche Abmeldung bis zu 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn führt zur Befreiung von der Zahlungspflicht. Eine spätere Abmeldung bis zu 2 Wochen nach Lehrgangsbeginn verpflichtet zur Zahlung von 25 % des Lehrgangsentgeltes. Ab dem 15. Tag bis zur Lehrgangsmitte (bezogen auf die Sollstundenzahl) führt die schriftliche Abmeldung einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers zur Zahlung von 50 % des Lehrgangsentgeltes. Danach verpflichtet eine Abmeldung zur Zahlung des gesamten Lehrgangsentgeltes.

Es besteht die Möglichkeit eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer zu entsenden.