++++++ ACHTUNG - Ersatztermin (alter Termin 10.11.2021) ++++++
Die zahlreichen Regelungen der Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Land Sachsen-Anhalt werden vorgestellt. Zahlreichen Ämtern und Feuerwehren sind die gesetzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, die sich nach kosten-pflichtigen Einsätzen bieten, nicht bekannt. An den Einsatzorten werden die notwendigen Feststellungen teilweise durch Nachlässigkeit oder Unkenntnis der Kameraden/innen der Feuerwehren nicht oder nicht ausreichend getroffen. Dadurch wird eine nachträgliche Abrechnung erschwert oder unmöglich gemacht. Die Teilnehmer des Seminars sollen Kosten und Gebühren sicher berechnen und erheben können.
Schwerpunkte:
- Rechtmäßigkeit von gemeindlichen Satzungen
- Rechtmäßigkeit von Feuerwehreinsätzen
- Feststellung der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen
- Erläuterung des Regel-Ausnahme-Prinzips
- Erläuterung der umfangreichen Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
- Abrechnung von überörtlicher Hilfeleistung
- Abrechnung bei Inanspruchnahme von Amtshilfe
- Befreiungsmöglichkeiten nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
DOZENT: Herr Ralf Hüls, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Ordnungsamtsleiter
ARBEITSMATERIAL: Bitte bringen Sie das BrSchG mit.
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