Dieser Lehrgang richtet sich an all jene Bedienstete, die in das Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts einsteigen bzw. vorhandene Kenntnisse auffrischen wollen. Vermittelt wird neben den Grundlagen der Ablauf des Verwaltungsverfahrens anhand praktischer Fälle.
Modul I: Grundlagen I.1 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung I.2 Ablauf des Verfahrens I.3 Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit I.4 Rechte der Beteiligten
Modul II: Konkretes Verwaltungshandeln II.1 Formen des Verwaltungshandelns II.2 Abgrenzung zum Privatrecht II.3 Begriff und Arten des Verwaltungsaktes einschl. Nebenbestimmungen II.4 Formelle und materielle Rechtmäßigkeitsanforderungen II.5 Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten II.6 Überblick öffentlich-rechtlicher Vertrag; elektronische Bearbeitung und einheitliche Stelle
Modul III: Kontrolle des Verwaltungshandelns III.1 formlose und förmliche Rechtsbehelfe III.2 Überblick über das Widerspruchsverfahren, insbesondere ordnungsgemäßes Erheben des Widerspruchs III.3 Anfechtungs- und Verpflichtungssituationen
Modul IV: Der Bescheid IV.1 Begriff und Bedeutung IV.2 Form und Aufbau
Übungen zur Erstellung von Bescheiden der eingreifenden Verwaltung und der Anwendung von Ermessensnormen
Dauer des Lehrgangs: 64 Unterrichtsstunden
Der Unterricht findet voraussichtlich einmal wöchentlich statt.
Optional besteht die Möglichkeit an einer vierstündigen Abschlussklausur teilzunehmen. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer/innen einen Leistungsnachweis. Hierfür werden gesonderte Prüfungsgebühren erhoben.
DOZENTENTEAM
Bitte bringen Sie zu jedem Unterrichtstag eine VwGO, DVP- oder VSV-Gesetzessammlung mit.
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