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Oftmals reicht es nicht, nur die Höhe des Unterhalts zu errechnen und den Pflichtigen zur Zahlung aufzufordern. Vielmehr muss ein Unterhaltstitel erwirkt werden, um den Vorschuss durch wirkungsvolle Pfändungsmaßnahmen zwangsweise einziehen zu können.
Verleihen Sie Ihrer Forderung mit dem Wissen aus diesem Workshop den erforderlichen Nachdruck, in dem Sie den Unterhalt mahnen und konsequent gerichtlich geltend machen. Der Dozent zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Er vermittelt Ihnen aus seiner eigenen praktischen Erfahrung, wie Sie im Gerichtsverfahren schriftlich und mündlich überzeugen, um es schließlich zum Erfolg zu führen.
SCHWERPUNKTE: Zielführende Formulierung der Mahnung Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung Wahl des geeigneten Verfahrens Das Mahnverfahren Das Vereinfachte Verfahrens Übergang ins streitige Verfahren Gerichtlicher Antrag zur Festsetzung von Unterhalt Verfahrensgrundsätze Sicheres Auftreten in der mündlichen Verhandlung Das Abänderungsverfahren Voraussetzungen zur Einlegung eines Rechtsmittels
Das Seminar findet am 16.06.2022 von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Am 17.06.2022 wird das Seminar um 08:30 Uhr beginnen und voraussichtlich 14.00 Uhr enden.
DOZENT: Oliver Endlein, Stadtoberinspektor, tätig im Jugendamt
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie folgende Arbeitsmittel: FamFG, ZPO mit. |