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Thema:

Zugang erfolgt - Die Vergabe von Postdienstleistungen

VA-Nr.:

K 061.15/22-01

Bereich:

Vergabewesen

***Achtung: Umstellung auf Web!***

Der Wegfall des Postmonopols und die Liberalisierung des Postmarktes haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer mehr Dienstleistungsunternehmen sich auf dem deutschen Markt für Brief- und Paketbeförderung etabliert haben.

Für öffentliche Auftraggeber stellt die Vergabe von Postdienstleistungen eine Herausforderung dar, denn aus Gründen des Wettbewerbs müssen die Vergabeunterlagen ein hohes Maß an Transparenz aufweisen. Dies bedingt, dass im Vorfeld der Vergabe Markterkundungen und ein Abgleich verschiedener Postbeförderungskonzepte bzw. Postbeförderungsgeschäftsbedingungen notwendig sind, um eine neutrale Vergabe durchführen zu können.

Im Frühjahr 2016 wurde eine grundlegende Vergaberechtsreform umgesetzt. Die Regelungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, auch freiberuflichen Leistungen, sind nicht mehr in der VOL/A EG, sondern in der komplett neuen EU Vergabeverordnung (VgV) geregelt.

Der öffentliche Auftraggeber muss –nach wie vor– sicherstellen, dass der potenzielle Auftragnehmer über die notwendige Fähigkeit verfügt. Dies gilt auch für dessen Nachunternehmer. Die Eignungsprüfung bedingt, dass der öffentliche Auftraggeber verschiedene Konzepte prüft. Hierzu gehören typischerweise Konzepte zur Transportlogistik (Fuhrpark, Verteilzentren etc.) und Qualitätssicherung, aus welchen hervorgeht, wie auf Fehler- und Abweichungen im Betriebsablauf, falschen Empfängern, Rückläufern und nicht zustellbaren Sendungen reagiert wird. Bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ist es üblich, dass mittels einer sog. Bewertungsmatrix ausgewertet wird. Die regelmäßige, erforderliche Losaufteilung bedingt, dass in einem Ausschreibungsverfahren für fast jedes Los eine eigene Bewertungsmatrix zum Einsatz kommt.
Postdienstleistungsvergaben beinhalten eine Bündelung von weiteren brisanten Fragen, wie zum Beispiel:

Schwerpunkte
- Ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 130 GWB noch zulässig? Welche Verfahrensart ist strategisch sinnvoll?
- Wie geht man nach der aktuellen Rechtsprechung mit fehlenden Erklärungen um?
- Ist die DP AG ein Nachunternehmer?
- Dürfen die AGB der DP AG akzeptiert werden oder muss der AG eigene erstellen?
- Dürfen die Briefformate der DPAG verwendete werden?
- Wie sind Dialogpost, Hybridleistungen, Kilotarife etc. zu beschreiben?
- Wie wird das Leistungsverzeichnis erstellt?
- Wie ist mit den Sendungslaufzeiten E+1, E+2, E+3 etc. umzugehen, da die PUDLV nur für Briefe und die DPAG gilt?
- Wie ist mit Portoänderungen der DPAG umzugehen?
- Dürfen Briefsortiermaschinen verwendet werden?
- Darf den Dienstleistern vorgegeben werden, dass diese Ihre Messlaufzeit selbst messen?
- Wie ist ein Messlaufzeitsystem transparent auszugestalten?
- Wie muss Vertragsstrafensystem für Briefdienstleister ausgestaltet sein?
- Wann darf die DPAG noch umsatzsteuerfrei kalkulieren?
- Müssen neben den Portokosten die Transportkosten separat abgefragt werden?
- Muss die Energieeffizienz bei Postdienstleistungen zwingend abgefragt werden?
- Welchen Inhalt haben Eignungs- und Angebotswertungsmatrizen?

Das Seminar vermittelt somit die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere und erfolgreiche strategische Durchführung von bzw. Beteiligung an Vergaben von Postdienstleistungen.

Dozent:
Jacob Scheffen, Rechtsanwalt

Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen gestellt.

Datum: 07.02.2022

Zeit: 9:00 - 13:00 Uhr

Seminarort:
Web-Seminar

Veranstalter:
SIKOSA e.V.
Rebecca Polozek
0391 56540-36

Preis Mitglieder: 139 Euro

Preis Nichtmitglieder: 206 Euro

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