Das Seminar gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, zur Einordnung in den rechtlichen Rahmen der Antidiskriminierungspolitik der Europäischen Union und der Vereinten Nationen. Ausgehend von der Begriffsbestimmung von Diskriminierung und stereotypen Zuschreibungen werden Anwendungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei dem Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung und einer diskriminierungsfreien Personalauswahl vorgestellt.
SCHWERPUNKTE Die Geschichte der Antidiskriminierungsgesetzgebung Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Europäische und internationale Rahmenrichtlinien (EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, UN- Menschenrechtskonventionen) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 1 Allgemeiner Teil · Ziel des Gesetzes · Anwendungsbereich · Begriffsbestimmungen: unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung · Rollenstereotype/ Geschlechtszuschreibungen · Sexismus · positive Maßnahmen 2. Schutz der Beschäftigten 2.1 Benachteiligungsverbot · Ausnahmen zulässiger unterschiedliche Behandlungen · Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung und Stellenbesetzungsverfahren · Geschlechtergerechte Sprache, geschlechtsneutrale Formulierungen · Das anonymisierte Bewerbungsverfahren 2.2 Organisationspflichten des Arbeitgebers · Vorbeugende Maßnahmen (Schulung der Beschäftigten, Betriebliche Vereinbarung) · Die Beschwerdestelle 2.3 Rechte der Beschäftigten · Beschwerde, Leistungsverweigerung, Entschädigung u. Schadensersatz 3. Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr · Massengeschäft · Privatrechtliche Versicherungen · Vermietung von Wohnraum 4. Rechtsschutz · § 17 Klagerecht des Betriebsrats – nicht des Personalrats · Beweislast · Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände 5. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
DOZENTIN: Sabine Falkensteiner, langjährige Gleichstellungsbeauftragte
ARBEITSMITTEL: Bringen Sie bitte das AGG mit.
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