Seminare

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Thema:

Datenschutz in Schulverwaltungen, insbesondere in Schulsekretariaten

VA-Nr.:

K 040.04/22-02

Bereich:

Personal und Organisation und IT


Im Zeitalter der Digitalisierung gewinnt der Datenschutz immer mehr an Wert. Einen ersten, sehr beachtlichen Meilenstein zum Schutz privater Daten hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem sogenannten Mikrozensus-Urteil aus dem Jahre 1969 gesetzt, vgl. BVerfG Urteil 16.07.1969, Az.: 1 BvL 19/63. In der Folge sind nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch die Länderdatenschutzgesetze mehrfach angepasst worden, bis hin zu deren Angleichung an die EU-Datenschutzgrundverordnung, welche am 25.05.2018 in Kraft getreten ist. Formaljuristisch ist also das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 1 Abs. 1 i. V. m. Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz gut geschützt.

Das Problem scheint aber eher die alltägliche Praxis zu sein. Es scheint die Tatsache zu sein, dass fast Jeder, mehr beiläufig als wirklich bewusst, sich täglich am Rande der Zulässigkeit des Umgangs mit Daten Dritter bewegt. Das ist auch oder gerade in Schulverwaltungen der Fall. Gerade hier gelangen Mitarbeiter sehr schnell in ganz intime Datenbereiche von Kindern und ihren Eltern, auch wenn sie dies gar nicht so sehr anstreben. Und so stellen sich den Mitarbeitern in den Schulverwaltungen nicht erst seit dem 25.05.2018, aber vielleicht seit dieser Zeit ganz besonders viele Fragen. Fragen sind an sich kein Problem. Sie können dann zum Problem werden, wenn sie nicht zufriedenstellend beantwortet werden und deshalb Unsicherheiten hinterlassen.

Dieses Seminar trägt dazu bei, im Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und handlungssicher zu werden, ohne Abstriche an der nötigen Datensicherheit zu machen. Den Teilnehmern werden zudem effektive Maßnahmen zum notwendigen Schutz der Datensicherheit vorgestellt und erläutert. Besonderer Wert wird auf die Vermittlung von Tipps zur praktischen Umsetzung des Normativen gelegt.

SCHWERPUNKTE:
1. Normative Betrachtungsweisen

· EU DSGVO und BDSG (vom Allgemeinen zum Spezifischen)
· Landesdatenschutzrecht
· Landesschulgesetz und seine Berührungspunkte zum Datenschutz
· Sonstige Normen zur Verarbeitung von Daten von Schülern und Eltern

2. Operative Handlungsweisen

· Konkrete Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit
· Praxisreflexion (Einzelfälle aus der Praxis der Teilnehmenden)

DOZENTEN:
Tanja Stiller, Rechtsanwältin (u.a. spezialisiert auf Ausländerrecht / Sozialrecht)

ARBEITSMITTEL:
Bitte bringen Sie die einschlägigen Texte zum Datenschutz (EU DSGVO, BDSG, Landesrechtliches) mit.

Datum: 11.07.2022

Zeit: 9:00 - 16:00 Uhr

Seminarort:
SIKOSA e. V., Standort Halle
Hansering 19
06108 Halle
Raum: Raum siehe Aushang

Veranstalter:
SIKOSA e.V.
Katrin Stichnoth
0391 5654017

Preis Mitglieder: 179 Euro

Preis Nichtmitglieder: 269 Euro

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