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Nicht nur der einwandfreie “eigentliche” Bescheid ist das Ziel Ihrer täglichen Arbeit. Häufig müssen hierin auch verschiedene weitere Regelungen aufgenommen werden, um Ihre Verfügungen im Bedarfsfall mit Zwangsmitteln durchsetzen zu können. Aber welche rechtlichen Anforderungen zu beachten, damit Ihr Vorgehen auch im Fall eines verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens Bestand hat? Vielleicht möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Verfügung auch im Fall einer Widerspruchs- oder Klageerhebung durchsetzbar bleibt, diesen Rechtsbehelfen also keine aufschiebende Wirkung zukommt?
Praxisorientiert informiert Sie dieses Seminar über die rechtlichen Rahmenbedingungen die für Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln sowie für die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verwaltungsakten.. In dieser Schulung erhalten Sie Handlungssicherheit, wenn es darum geht, die zwangsweise Durchsetzung eines Bescheides anzudrohen und dessen sofortige Vollziehung anzuordnen.
Schwerpunkte:
· Welche Bescheide können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, welche nicht? · Die Auswahl eines Zwangsmittels im Einzelfall. · Gestreckten Verfahren und Sofortvollzug. · Zwangsmittel richtig androhen – Materielle und formelle Erfordernisse der Androhung. · Zwangsmittel richtig festsetzen – Materielle und formelle Erfordernisse der Festsetzung. · Fragen des Rechtsschutzes gegen Maßnahmen des Verwaltungszwangs. · Wie wird die sofortige Vollziehung eines Bescheides nach § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung richtig angeordnet? · Insbesondere: “Gerichtsfestes” begründen der Vollziehungsanordnung. · Praxis- Checklist “Androhung”. Praxis-Checklist “Festsetzung”.
Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen gestellt.
Dozent:
Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht.
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