++++++ACHTUNG-TERMINVERSCHIEBUNG (Alter Termin: 28.03.2023)++++++
Für Eltern ist es wichtig Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Um die Vereinbar-keit von Familie und Beruf zu gewährleisten zu, wird eine Nachmittagsbetreuung der Kinder benötigt. Diese Nachmittagsbetreuung kann in Form von offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie in Form der Hortbetreuung für Kinder im Grundschulalter erfolgen. Hierfür kann der Einrichtungsträger Elternbeiträge nach dem Schulgesetz und dem Kitagesetz verlangen. Neben Grundlagenkenntnissen zur Kostenbeitragskalkulation vermittelt das Seminar das Vorgehen zur Berechnung von Elternbeiträgen. Hierzu gehören nicht nur die typischen Betriebskosten, sondern auch kalkulatorische Kostenanteile. Es wird verdeutlicht, an welchen Punkten der Träger Entscheidungsfreiheit hat und an welchen Punkten ihm Grenzen gesetzt sind. Die Teilnehmer werden im Seminar Schritt für Schritt an die Thematik herangeführt, bis am Ende alle relevanten Kostenbeitragsbestandteile kalkuliert sind. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Berechnung von Elternbeiträgen vertieft.
SCHWERPUNKTE: Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Elternbeitrages und weitere Rechtsgrundlagen Leistungsproportionalitätsprinzip/ Äquivalenzprinzip Ihr SchulG, KitaG, KiföG o.ä. Ansatzfähigkeit von Kosten Kostenprognose mit Hilfe von Preisanstiegen Umgang mit geplanten Investitionen Einzeldarstellung und -ermittlung der Verpflegungsentgelte Übungsaufgaben zur Ermittlung von Kostenbeiträgen
DOZENT: Thomas Kusyk, Institut für Public Management
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.
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