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Thema:

NEU in der Wohngeldstelle
Einarbeitung in das zum 01.01.2023 grundlegend reformierte Wohngeldrecht

VA-Nr.:

K 050.03/23-01

Bereich:

Soziales und Jugend

1. Sind Sie NEUER Mitarbeiter im Fachgebiet?
2. Haben Sie schon einmal im Fachgebiet gearbeitet?
3. Müssen Sie im Fachgebiet zügig einsatzfähig sein?

Wenn Sie zwei dieser Fragen mit Ja beantworten, dann sind Sie angekommen. Dann ist dieser `Crashkurs` genau die richtige Einarbeitungsmaßnahme im NEUEN Wohngeldrecht 2023, er ist Ihr `MUST HAVE`.

Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Rund 2 Millionen Haushalte können danach Wohngeld bekommen. Rund 1,4 Million Haushalte haben erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag ist mit der Wohngeldreform 2023 gegenüber bisherigem Recht verdoppelt worden. Er liegt bei monatlich 370 Euro. Damit können aber auch viel mehr Menschen als bislang Wohngeld erhalten, insbesondere sind dies Menschen, die bislang auf andere Transferleistungssysteme, wie das ALG II (jetzt Bürgergeld) oder die Sozialhilfe angewiesen waren. Im NEUEN Wohngeldrecht ist Vieles neu und anders geregelt, nicht zuletzt ist die dauerhafte Heizkostenkomponente
hinzugetreten.

Das effektive und effiziente Arbeiten im Fachgebiet Wohngeld kann deshalb nur dann gelingen, wenn das grundlegend reformierte Recht zügig erlernt wird. Es werden bei den Wohngeldstellen bzw. Wohnungsämtern nicht zuletzt mehr Mitarbeiter benötigt, welche das neue Recht fachkompetent umsetzen können.

SCHWERPUNKTE:
Wohngeldreform 2023
Antragsannahme
Antragsbearbeitung
Wohngeldberechtigung
Haushaltsmitglieder
Ausschluss vom Wohngeld
Mieten
Gesamteinkommen, Jahreseinkommen und deren Ermittlung
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherung
Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhalt
Bescheide erteilen
Bescheide aufheben
Rückforderung von Überzahlungen
Haushaltsmitglieder:
Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft sowie die gesetzliche Vermutung und Widerlegung dieser gesetzlichen Vermutung
Einkommen:
Änderung Jahreseinkommen wegen steuerrechtlicher / sonstiger Regelungen
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs:
Missbräuchliche Inanspruchnahme, Vermögen als Versagungsgrund
Ausschluss vom Wohngeld, Wechsel in das Wohngeld
Bewilligungszeitraum und dessen Festsetzung
Minderung von Leistungen sowie Aufhebung von Bescheiden und die Rückforderung von Überzahlungen: Praktisches Vorgehen
Änderungen der Verhältnisse nach Antragstellung und vor der Bekanntgabe von Bescheiden
Gesamtschuldnerische Haftung
Einzelfragen zu den einschlägigen Wohngeld-Verwaltungsvorschriften


DOZENTIN:
Tanja Stiller, Rechtsanwältin (u.a. spezialisiert auf Sozialrecht)


ARBEITSMITTEL:
Bitte bringen Sie folgende Arbeitsmittel mit: Aktuelle Texte WoGG, WoGV, bundesministerielle Richtlinien, landesrechtliche Normen, VwGO, VerwVerfG (ggf. Landesrecht), Auszüge aus dem SGB I und SGB II.

Es wird die folgende Literatur empfohlen, falls vorhanden, ist sie mitzubringen: Wohngeld (aktuellste Fassung) - Wohngeldgesetz - Wohngeldverordnung - Allgemeine Verwaltungsvorschriften mit dem Heizkostenzuschussgesetz – Verlag Hubert Wingen – www.wingenverlag.de

Datum: 05.06.2023 - 07.06.2023

Zeit: 09:00 - 16:00 Uhr

Seminarort:
Institutsgebäude Magdeburg
Albrechtstr. 7
39104 Magdeburg
Raum: Raum siehe Aushang

Veranstalter:
SIKOSA e.V.
Katrin Stichnoth
0391 5654017

Preis Mitglieder: 425 Euro

Preis Nichtmitglieder: 639 Euro

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