Seminare

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Thema:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Energiedienstleistungsgesetz (ELDG) sowie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
für öffentliche Gebäude und Unternehmen

VA-Nr.:

K 060.26/23-01

Bereich:

Kommune und Recht

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden zum 01. November 2020 in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.
Ziel des neuen Gesetzes ist, die bisher geltenden Regeln und Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Das Gesetz beinhaltet die Anforderungen an die Energieeffizienz, den baulichen Wärmeschutz und die Nutzung Erneuerbarer Energien für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Zur Umsetzung Klimaschutzstrategien des Bundes wurde u.a. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Energiedienstleistungsgesetz (ELDG) verabschiedet.

Der erste Teil des Seminars fasst wesentliche Fakten und Anforderungen für Neuerrichtung, Sanierung und Betrieb von öffentlichen Gebäuden zusammen und stellt Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierung der Maßnahmen dar.

Schwerpunkte:
· Aufbau des Gesetzes
· Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude sowie Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
· Niedrigstenergiestandard für Nichtwohnbauten der öffentlichen Hand
· Energieausweise – Anforderungen und Pflichten
· Primärenergiefaktoren und Anforderungssystematik für CO2 - Emissionen
· Anteilige Nutzung Erneuerbarer Energien (EE) bzw. Ersatzmaßnahmen
· Berücksichtigung gebäudenaher Stromerzeugung aus EE
· Berechnungsverfahren des Jahresprimärenergiebedarfs
· Aufbau und Inhalte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für öffentliche Eigentümer
· Strategien zur Vermeidung von fossilen Energieträgern wie Heizöl und Kohle bzw. effizienten Einsatz von Erdgas

Im zweiten Teil des Seminars werden die Anforderungen und Pflichten zur Durchführung von Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (ELDG) und DIN EN 16247-1 dargestellt.
Das Gesetz verpflichtet ein Unternehmen, dass kein kleines und mittleres Unternehmen ist oder in dem 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert wird, ein Energieaudit durchzuführen und dieses alle vier Jahre zu wiederholen. Bei einem Energieverbrauch unter 500.000 kWh ist eine Anzeigepflicht vorgesehen.

Dozentin:
Dipl.Ing. Sylvia Westermann, ITG Energieinstitut GmbH

Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen gestellt.

Datum: 26.04.2023

Zeit: 08:30:00 - 15:30:00 Uhr

Seminarort:
Institutsgebäude Magdeburg
Albrechtstr. 7
39104 Magdeburg
Raum: Raum siehe Aushang

Veranstalter:
SIKOSA e.V.
Rebecca Polozek
0391 56540-31

Preis Mitglieder: 169 Euro

Preis Nichtmitglieder: 249 Euro

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