Seminare

Beschreibung als PDFAnmeldung als PDFzurück

Thema:

Der Stellenplan - Personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument zwischen Kommunal-, Haushalts-, Beamten-, Tarif-, Datenschutz- und Personalvertretungsrecht in Sachsen-Anhalt

VA-Nr.:

K 011.01/23-01

Bereich:

Kommune und Recht

Der zusammen mit der jährlichen Haushaltssatzung zu beschließende Stellenplan ist für praktisch jeden Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung von großer Bedeutung. Denn Beförderungen und oftmals auch Höhergruppierungen erfolgen in der Praxis nur, wenn der Stellenplan hierfür eine entsprechende Stelle aufweist.

Trotz seiner erheblichen Relevanz für das gesamte Personalwesen bleiben die näheren rechtlichen Rahmenbedingungen des Stellenplans für die Akteurinnen und Akteure der Praxis jedoch häufig eher im Dunkeln. So stellt sich etwa die Frage danach, wie verbindlich der Stellenplan eigentlich ist. Wird die gesetzliche Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten hierdurch wirklich eingeschränkt? Kann man sich als Mitarbeitender auf den Stellenplan berufen, wenn es um erstrebte Beförderungen oder Höhergruppierungen geht? Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse und Sonderurlaube darin abgebildet? Gibt es über- oder außerplanmäßige Stellen?

Nicht nur für Personalverantwortliche sind detaillierte Kenntnisse der Rechtsmaterie Stellenplan unerlässlich. Wenn Sie, in welcher Funktion auch immer, mit dem Stellenplan in Berührung kommen, sollten Sie daher dieses Seminar besuchen.

Schwerpunkte:
- Was genau ist eigentlich eine Stelle?
- Müssen Stellen für befristet Beschäftigte, Halbtagsbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, beurlaubte Mitarbeitende, Berufsrückkehrende, Mitarbeitende in Altersteilzeit und Mitarbeitende im Rahmen von Förderprogrammen im Stellenplan ausgewiesen werden?
- Einschränkung und Erweiterung von Stellenplanausweisungen durch – zulässige und geeignete - Vermerke im Stellenplan.
- Erweiternde und einschränkende Regelungen zum Stellenplan in der Haushaltssatzung – Was ist zulässig und sinnvoll?
- Die Rolle des Personalrats – Wie ist er an der Aufstellung des Stellenplans in welcher Weise zu beteiligen?

- Wie viel Transparenz ist zulässig? Stellenplan, Stellenübersicht und Datenschutz.
- Können sich Bedienstete zur Begründung eines Beförderungs- oder Höhergruppierungsanliegens auf
den Stellenplan berufen?
- Nur Tradition oder rechtliche Notwendigkeit? Die Planstelleneinweisung für den einzelnen Bediensteten.

- Wie verbindlich ist der Stellenplan?
- Wann wird vom Stellenplan abgewichen, wann nicht?
- Stellenplan und Umsetzung von Bediensteten innerhalb der Verwaltung.
- Die Auswirkungen der Tarifautomatik nach dem TVöD.
- In welchen Fällen ist eine Abweichung vom Stellenplan zulässig, in welchen Fällen ist sie es nicht?

- Das Spannungsverhältnis zwischen Stellenplan und Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten.
- Die Vorgreiflichkeitswirkung von Stellenplanausweisungen in Bezug auf organisatorische Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten.

- Die Änderung des Stellenplans während des Haushaltsjahres: Wann ist sie erforderlich, wann nicht? Muss hierzu eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden?


Dozent:
Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht.


Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen zur Verfügung gestellt


Datum: 13.04.2023

Zeit: 09:00 - 16:00 Uhr

Seminarort:
Institutsgebäude Magdeburg
Albrechtstr. 7
39104 Magdeburg
Raum: Raum siehe Aushang

Veranstalter:
SIKOSA e.V.
Katrin Wille
0391 56540-31

Preis Mitglieder: 210 Euro

Preis Nichtmitglieder: 325 Euro

Beschreibung als PDFAnmeldung als PDFzurück