Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Gewerbe-, Gaststätten- und allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts kennen und beherrschen lernen und eine systematische Vorgehensweise entwickeln. Dabei die Besonderheiten und Regelfälle notwendiger Maßnahmen beachten.
Schwerpunkte:
- rechtliche Grundlagen, auch Verhältnis zu anderen Rechtsnormen - Arten und Unterscheidung öffentlicher / privater Veranstaltungen nach Inhalt, Wirkungskreis und Zweckbestimmung - erlaubnis- und anzeigepflichtige / -freie Veranstaltungen - Pflichten des Veranstalters (Stellvertretungsrecht, GmbH, GdbR) - Inhalt gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtlicher Erlaubnisse (Antragstellung, Durchführung des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens, Kontrollmaßnahmen) mit Versagungsgründen - Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen - Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen - besondere Beachtung technischer Vorschriften (BauO LSA, Brandschutz), hygienischer Vorschriften (LebensmittelhygieneV) oder Nebengesetze (SOG LSA, JÖSchG) - Feststellung und Verfolgung / Ahndung von Verstössen nach allgemeiner (OwiG) oder besonderer (GewO, GastG) Rechtsgrundlage - Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer/-innen
Dozent:
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Ramisch, tätig im Rechtsamt
Arbeitsmittel:
SOG LSA, VwVfG, GewO mit AV, GastG LSA, OWiG. |