Gem. § 28 BBiG darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse. In der Regel muss der/die Ausbilder/-in über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordung (AEVO) müssen alle Ausbilder/-innen die arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen.
Der Lehrgang umfasst folgende LERNFELDER:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
DAUER des Lehrganges:
96 Unterrichtsstunden
an folgenden Tagen: 03.09., 10.09., 17.09., 24.09., 08.10., 11.09., 18.09., 25.09., 01.10., 09.10., 06.11. und 12.11.2025
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung und einer Lehrunterweisung ab. Zuzüglich fallen Prüfungsgebühren an.
DOZENTEN: Herr Andreas Stein Frau Katrin Stichnoth
ARBEITSMITTEL: Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VOVfA) Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
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