Ziel des Lehrgangs
Ziel der Ausbildung ist die umfassend ausgebildete und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit allseits verwendbare Dienstkraft auf der gehobenen Leitungsebene. Die Ausbildung vermittelt die praktische Anwendung des erlernten Wissens und die selbstständige Lösung von Aufgaben. Neben der Vermittlung der Fachkompetenz ist es Ziel der Ausbildung, die für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu fördern.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung ist an das theoretische Fachhochschulniveau angelehnt, um die Lehrgangsteilnehmer auf die Aufgaben als Führungskraft im kommunalen Dienst auf der Ebene des gehobenen Managements vorzubereiten.
Der Befähigungsgrad soll dem der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt entsprechen.
Zulassung
Zulassungsvoraussetzung zum Beschäftigtenlehrgang II sind eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I mit den Zeugnisabschlüssen Sehr gut, Gut und Befriedigend.
Anmeldung
Interessenten können sich in begründeten Ausnahmen auch privat anmelden. Die Lehrgangskosten müssen dann von den Interessenten selbst getragen werden.
Zu den Beschäftigtenlehrgängen II können Teilnehmer/-innen auch ohne vorherigen Besuch eines Auffrischungslehrgangs angemeldet werden. Der Besuch eines Auffrischungslehrgangs wird jedoch ausdrücklich empfohlen!
Ablauf und Fächer
Themenbereich 1. Verfassungsrecht und Wirtschaftpolitik
a) Europa- und Verfassungsrecht b) Kommunalrecht c) Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik
Themenbereich 2. Recht
a) allgemeines Verwaltungsrecht b) besonderes Verwaltungsrecht
Sachverhalte aus den Bereichen: Ordnungsrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht Gaststättenrecht; Umweltrecht usw.
c) Sozialrecht d) Bauplanungsrecht e) Privatrecht f) Personalwesen
Themenbereich 3. öffentliches Finanzmanagement
a) Neues Kommunales Haushaltsrecht b) Buchführung c) Kosten- und Leistungsrechnung/Controlling d) Finanz- und Abgabenrecht
Themenbereich 4. Handlungs- und Sozialkompetenz
a) Handlungs-, Sozial- und Methodenkompetenz b) Verwaltungsmanagement c) Moderieren und Präsentieren
Lehrgangsleistung
Während des Lehrgangs wird pro Fach eine Klausur (270 Minuten) unter Aufsicht gefertigt und bewertet. Aus der Klausurleistung und der mündlichen Leistung bildet sich die Lehrgangsleistung, die anteilig in die Lehrgangsnote einfließt.
Projektarbeit
Darüber hinaus ist während des Lehrgangs eine Projektarbeit zu fertigen. Die Projektthemen können aus den Rechtsfächern gewählt werden. Die Bewertung der Projektarbeit fließ ebenfalls anteilig in die Lehrgangsnote ein
Lehrgangsnote
Die Lehrgangsnote setzt sich zu 60 % aus den Lehrgangsleistungen, zu je 10 % aus der Bewertung für einen Aktenvortrag und einem Pflichtreferat sowie zu 20 % aus der Bewertung der Projektarbeit zusammen.
Die Lehrgangsnote wird mit 50 von Hundert bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt.
Schriftliche Zwischenprüfung Die Teilnahme an der Zwischenprüfung setzt die Teilnahme am Lehrgang des BII und Kenntnisse des BI bzw. der Ausbildung zum VfA voraus!
Die Zwischenprüfung besteht aus drei schriftlichen Arbeiten mit einem Zeitumfang von 180 Minuten je Klausur in den Fächern:
1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Neues kommunales Haushaltsrecht 3. Kommunalrecht
Schriftliche und mündliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus sechs fünfstündigen Prüfungsklausuren.
Die Prüfungsklausuren werden während des laufenden Lehrgangs, jeweils nach den Themenbereichen 1 bis 3 des Lehrplanes, geschrieben.
Themenbereich 1 – Verfassungsrecht und Wirtschaftspolitik 1 Prüfungsklausur Themenbereich 2 - Recht 3 Prüfungsklausuren Themenbereich 3 - öffentliches Finanzmanagement 2 Prüfungsklausuren
Die mündliche Prüfung umfasst einen Vortrag und die Aussprache zur Projektarbeit sowie drei mündliche Prüfungen. Die zu prüfenden Stoffgebiete bestimmt das vorsitzende Mitglied.
Rechtsgrundlagen
Die Ausbildung und Prüfung regelt sich nach der aktuellen Prüfungsordnung für Beschäftigtenlehrgänge II des Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V. in der aktuellen Fassung.
Dauer 1152 U.-Std.
Lehrgangsgebühren je Unterrichtsstunde(gültig ab 01.01.2022) Mitglieder: 2,50 EUR Nichtmitglieder: 17, 50 EUR zzgl. einmalig 135,00 EUR Materialpauschale / Prüfungsgebühr 450,00 EUR / Pauschalleistungsnachweis 173,00 EUR pro Teilnehmer Unterrichtstage
Montag/Samstag und Blockunterricht
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