Am 6. September 2026 findet in Sachsen-Anhalt die Landtagswahl für die Wahlperiode 2026 bis 2031 statt.
Die Vertreter für den Landtag Sachsen-Anhalt müssen neu bestimmt werden. Für die ehrenamtlichen Wahlhelfer stellt diese Wahl alle 5 Jahre eine Herausforderung dar.
Für eine erfolgreiche Durchführung der Wahlen ist es erforderlich, dass man sich mit den Landtagswahlbestimmungen im Land Sachsen-Anhalt vertraut macht.
SCHWERPUNKTE::
- Gesetzliche Grundlagen der Landtagswahl unter Einbeziehung der Novellierungen Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlgesetz-LWG) und der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung-LWO) - Besetzung der Wahlvorstände - Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes - Wählerverzeichnis - Wahl mit Wahlschein - Auszählen der Stimmen (Wahlergebnisermittlung) - Ausfüllen der Wahlniederschrift
DOZENT: Peter Nössler, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes a. D.
ARBEITSMITTEL: PC /Laptop /Tablet /Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher /Kopfhörer, Mikrofon, Chrome-Browser /Firefox /Edge oder Safari (aktuelle Versionen)
Bitte halten Sie das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlgesetz-LWG) und die Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung-LWO) bereit! |