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In diesem Seminar werden Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Ordnungs- und Gewerberechts, sowie der zivilrechtlichen Haftungsregeln und Schadensersatzanspuchsnormen vermittelt, die man für die Arbeit am Sicherheitskonzept kennen und beherrschen sollte. Ergänzt wird das Seminar um die Durchführung und Abwicklung sowie Besonderheiten und Regelfälle, die es bei Gestaltung eines Sicherheitskonzeptes zu beachten gilt und effizient anwenden sind.
SCHWERPUNKTE: rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge, sowie Unterschiede einschlägiger Rechtsvorschriften (öffentlich-rechtliche Haftungals Staatshaftung, deliktische / vertragliche Haftung aus Zivilrecht)
Haftungsgrundlagen bei öffentlichen / privaten Veranstaltungen (z.B. Volksfeste, Umzüge, Prozessionen, Kirchweihen, Open-Air-Veranstaltungen, Märkte), insbesondere für Veranstalter und / oder Genehmigungsbehörden (Ordnungs- und Gewerbeamt, Bauaufsichtsamt, Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger)
Forderung nach und Erstellung von Sicherheitskonzepten
Hauptinhalte von und weitere Regelungsmöglichkeiten durch Sicherheitskonzepte
Abstimmung mit anderen Trägern öffentlicher Belange (z.B. Polizei, Immissionsschutz, Jugendamt …)
weitere Vorsorgemaßnahmen (Genehmigungsinhalte, Haftungsausschlüsse, Abschluss von Versicherungen)
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
aktuelle Rechtsprechung
Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer
DOZENT: Andreas Ramisch, Dipl.-Verwaltungswirt, tätig im Rechtsamt
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen gestellt. |