Im Rahmen der Zwangsvollstreckung hat nur der Gläubiger Erfolg, der schnell und rechtssicher alle Informationen auswerten und deshalb blitzschnell auf die Ansprüche des Schuldners zugreifen kann. “Handwerkszeug” ist auch hier wichtig: Und das sind exakte Kenntnisse der Vorschriften zum Vollstreckungsrecht und die Kenntnisse in der fehlerfreien Anwendung der neuen Formulare, die zwingend zu nutzen sind.
Der Workshop zeigt Tipps und Tricks der Praxis zum konkreten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners mit Hinweisen auf Tipps und Tricks aus der täglichen Praxis.
Inhalte und Themen:
- Effektiver Zugriff auf Lohn und Gehaltsansprüche und sonst. Forderungen des Schuldners dank gekonnter Antragstellung: - Konkrete Berechnung der pfändbaren und unpfändbaren Beträge - Die Inanspruchnahme mehrerer Drittschuldner: Sternzustellung u.v.m. mit den neuen Formularen - Aktuelles vom BGH zur Lohn- und Gehaltspfändung mit dem Zugriff auf alle Teile des Arbeitseinkommens: u.a.: fiktive Unterhaltszahlungen, Aktivrente, Nachtarbeitszuschläge, Aufwandsentschädigung, Entschädigung für Zeitversäumnisse, Lohnersatz- und Lohnzusatzleistungen, KUG, Energie- und sonstige Pauschalen und Prämien uvm.
- Rangbestimmung und Zugriffsmöglichkeiten bei Zusammentreffen von mehreren unterschiedlich berechtigten Gläubigern - Möglichkeiten der verschärften Pfändung: - Unterhaltspfändung - Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- Musterformulierungen zu sonstigen Pfändungen - Versicherungen, Gefangenengelder, Mietkautionskonto uvm.
- Vorgaben des BGH und anderer Obergerichte - Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes
Blick in die Zukunft: - Nochmalige Überarbeitung der Formulare - Umfassende Änderungen der Vollstreckungsregelungen durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
DOZENTIN: Karin Scheungrab, Diplom-Rechtspflegerin, erfahrene Dozentin im Bereich des Vollstreckungsrechts
ARBEITSMITTEL: PC /Laptop /Tablet /Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher /Kopfhörer, Mikrofon, Chrome-Browser /Firefox /Edge oder Safari (aktuelle Versionen)
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