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Für die Sitzungen von Verbandsversammlungen kommunaler Zweckverbände gelten besondere rechtliche Regelungen. Diese weichen teilweise deutlich von den Bestimmungen für Gemeindevertretungen, Kreistage und Fachausschüsse ab. Wenn Sie die Sitzungen von Verbandsversammlungen verwaltungsseitig betreuen, sollten Sie die Unterschiede im Einzelnen kennen, um entsprechend agieren zu können. Der Referent erläutert Ihnen strukturiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt Ihnen, worauf Sie in der Praxis achten müssen. Mit diesem Wissen wird es Ihnen viel leichter fallen, die Sitzungen “Ihres Gremiums” rechtssicher und kompetent zu begleiten.
SCHWERPUNKTE: - Gemeindevertretungen, Kreistage, Fachausschüsse und Verbandsversammlungen – Worin liegen praxisrelevante Gemeinsamkeiten und Unterschiede? - die Tagesordnung für eine Sitzung der Verbandsversammlung aufstellen und ändern - fehlerfrei zu den Sitzungen der Verbandsversammlung einladen - Rechtsfragen der Vorlagen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung - Regelungen in Geschäftsordnungen – Was ist erlaubt? - die Rechtsstellung der Gremienmitglieder: --> ausdrückliche und ungeschriebene Rechte --> Pflichten und Obliegenheiten - Wer darf an den jeweiligen Sitzungen teilnehmen? - insbesondere: Die Rolle der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Sitzungen - öffentliche oder nicht öffentliche Sitzungen - Beratung, Verfahrens- und Sachanträge, Abstimmungen - Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision - Die Sitzungsniederschrift – Muss sie wirklich “genehmigt” werden? Wie geht man mit Einwänden gegen die Niederschrift um?
DOZENT: Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen zur Verfügung gestellt. |