Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder dem jeweiligen Veranstalter zu erstellen. Bei Veranstaltungen müssen die notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern: Relevante Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten Definition der wichtigsten Gefahren, Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung Grundlagen einer Risikobewertung Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes für bauliche Anlagen an den öffentlichen Raum
SCHWERPUNKTE: Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber Gesetzliche Vorgaben und Regeln Musterkonzept: Gliederung und Handhabung Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen Unterweisungen zur Veranstaltung Kommunikation mit Behörden und Beteiligten Kontrolle und Aufsicht Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen Einsatz von Kommunikationstechnik, Erstellen von Kommunikationsplänen Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten der Veranstalter und Betreiber
DOZENT: Olaf Jastrob und sein Dozententeam, Firmengründer und Geschäftsführer Sachverständiger, Fachberater und Dozent
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. |