Am 23.Juli 2026 wurde das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG) beschlossen. Es ersetzt durch Streichung, Änderung und Ergänzungen von Inhalten und Paragrafen das bis zu diesem Zeitpunkt gültige Gebäudenergiegesetz (GEG), welches umbenannt wurde. Das Gesetz beinhaltet u.a. die Anforderungen an die Energieeffizienz, den baulichen Wärmeschutz und den Einsatz von Erneuerbarer Energien für Wohn- und Nichtwohngebäude. Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten ist entfallen. Stattdessen wird die Bio-Treppe zur Erhöhung des biogenen Anteils in Gas- und Ölheizungen eingeführt. Zur Umsetzung der Vorgaben aus der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) wurden weitere Änderungen festgeschrieben. Für Neubauten der öffentlichen Hand wird ein Nullemissionsstandard ab 2028 eingeführt. Anforderungen an die Gebäudeautomation und die Sanierungsverpflichtungen für Nichtwohngebäude wurden ausgeweitet.
Der erste Teil des Seminars fasst wesentliche Fakten und Anforderungen für Neuerrichtung, Sanierung und Betrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden zusammen und stellt Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierung der Maßnahmen des Bundes und des Land Sachsen-Anhalt dar.
Schwerpunkte: · Aufbau des GModG und Änderungen zum bisherigen GEG · Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude sowie Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden · Anforderung Niedrigstenergie- und Nullemissionsgebäude für Neubauten · Darstellung des Treibhausgaspotenzials im Lebenszyklus · Energieausweise – Anforderungen und Pflichten · Nutzungspflichten für Solarenergie auf öffentlichen Gebäuden · Einrichtung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität · Primärenergiefaktoren und Anforderungssystematik für CO2 - Emissionen
Im zweiten Teil des Seminars: werden Aufbau und Inhalte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt für Gebäudeeigentümer der privaten und öffentlichen Hand zum aktuellen Stand erläutert.
Bei Informationsbedarf der Seminarteilnehmer werden die Anforderungen und Pflichten von Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (ELDG) dargestellt. Das Gesetz verpflichtet ein Unternehmen, das kein KMU ist oder mit mindestens 25% öffentlicher Beteiligung alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Dozentin: Dipl.Ing. Sylvia Westermann, ITG Energieinstitut GmbH
Arbeitsmittel: Diese werden Ihnen gestellt.
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