+++ ACHTUNG - Terminverschiebung! ++ (alter Termin: 29.11.2019)
Die Teilnehmer des Seminars sollen darüber informiert werden, welche Rechte und Pflichten gegenüber der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung und gegenüber anderen Feuer-wehrangehörigen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz wahrgenommen und ausgeübt werden müssen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden die Problematiken in den Bereichen der Beamtenverhältnisse, Amtshaftungsansprüche und Versicherungen sowie dem Bereich der Unfallfürsorge kennen lernen.
SCHWERPUNKTE: 1. Rechtsvorschriften zur Ernennung von Ehrenbeamten im Bereich der freiwilligen Feuerwehren 2. Zuständigkeit für die Ernennung von Ehrenbeamten 3. Persönliche und fachliche Eignung des Leiters der Wehr und des stellvertretenden Leiters der Wehr 4. Problematik mehrerer Beamtenverhältnisse 5. Bezeichnung des Leiters der Wehr 6. Erstellung der Ehrenurkunde für Ehrenbeamte 7. Rechte des Leiters der Wehr gegenüber der Gemeinde 8. Verpflichtungen des Leiters der Wehr gegenüber der Gemeinde 9. Der Leiter der Wehr als Vorgesetzter 10. Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Leiter der Wehr 11. Unfallfürsorge für Ehrenbeamte im Feuerwehrdienst 12. Ersatz von Schäden nach Dienstunfällen im Feuerwehrdienst 13. Aufwandsentschädigung des Leiters der Wehr 14. Verleihung einer Ehrenbezeichnung an den Leiter der Wehr bzw. stellvertretenden Leiter der Wehr 15. Abgrenzung Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr
DOZENT: Herr Ralf Hüls, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Ordnungsamtsleiter
ARBEITSMATERIAL: Diese werden Ihnen gestellt.
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