Achtung: Beginn auf den 08.11.2019 verschoben
Gem. § 28 BBiG darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse. In der Regel muss der Ausbilder über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordung (AEVO) müssen alle Ausbilder die arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen.
Der Lehrgang umfasst folgende Lernfelder:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Dauer des Lehrgangs 96 Unterrichtsstunden
Unterrichtstage: 2 x wöchentlich in der Zeit von 08:15 bis 15:15 Uhr
Termine: 08.11., 14.11., 05.12., 10.12., 16.12., 17.12.2019 09.01., 10.01., 16.01., 20.01., 23.01. (Verfügung), 30.01., 31.01.2020
Prüfung: 03.02.2020 Lehrunterweisung: 27.02. + 28.02.2020
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung und einer Lehrunterweisung ab.
Zuzüglich fallen Prüfungsgebühren an. Anmeldeschluss ist der 31.07.2019
DOZENTEN: SIKOSA-Dozententeam
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie zur jeder Unterrichtsstunde folgendes/folgende Arbeitsmittel mit:
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD), Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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