Achtung: Neuer Termin 16.06.2020 (vorher 11.05.20)
Mit diesem Seminar wird eine Einführung in die bau- und gewerbeordnungsrechtliche Bearbeitung eines Antrags zur Eröffnung eines Spielbetriebes nach § 33 GewO und entsprechender Sonderformen unter Berücksichtigung der Festlegungen des Bauordnungsrechtes, der SpVO, sowie des Spielhallengesetzes gegeben. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt in der Vermittlung von Grund- und Spezialwissen nach der Änderung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die diesen Bereich betreffen. Die Inhalte werden praxisnah an ausgewählten Beispielen der Teilnehmer dargestellt und erläutert.
Schwerpunkte:
1. Gesetzliche Grundlagen - § 33 c-i GewO - Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33 c, d, i, und 60 a Abs. 2 und 3 GewO - Bestimmungen der neuen Spielverordnung (6. Verordnung) - Spielhallengesetz des jeweiligen Bundeslandes - VG-Steuersatzung der Kommune - Bauordnungsrecht
2. Betriebsformen - Spielhallen- Einfach und Mehrfachkonzessionen in der Übergangszeit - Internetcafes - Billardcafes
3. Verwaltungstechnische Erfassung und Aufarbeitung - die gewerbeordnungsrechtliche Bearbeitung - die bauordnungsrechtliche Bearbeitung - die Konzessionierung / Konzessionsentzug - die Satzungsrechtlichen Vorgaben nach Gesetzesänderungen
4. Kontrollen und Bauauflagen
5. Fragen zu ausgewählten Beispielen der Teilnehmer
DOZENT: Karsten Proksch,Dipl.Ing. (FH), Hochschuling., Staatlich geprüfter und öffentlich bestellter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten, ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Greifswald
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie die 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, das Spielhallengesetz, die Landesbauordnung sowie die aktuelle Satzung mit. |