Die Bestattung Verstorbener durch die Ordnungsbehörde ist durch das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Immer dann, wenn Verstorbene keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder ermittelt werden können, wenn Angehörige ihrer Pflicht zu bestatten nicht nachkommen, in all diesen Fällen ist die Ordnungsbehörde zuständig, die Bestattung zu veranlassen.
Diese schwierige Aufgabe berührt mehrere Rechtsgebiete, nämlich das Bestattungsrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und das Gebührenrecht.
In diesem Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um rechtssicher und zügig handeln zu können.
Schwerpunkte:
- Ersatzvornahme durchführen - Bestattungspflichtige ermitteln - Ordnungsverfügungen erlassen - Kostenbescheid und Vollstreckung - Ansprüche gegenüber dem Sozialamt (§ 74 SGB XII) - Die Gemeinde als originär Bestattungspflichtige bei alleinstehenden Verstorbenen - Aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen auf die kommunale Praxis
DOZENT: Herr Dr. Torsten F. Barthel, Rechtsanwalt, Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V., Verfasser des Kommentars zum Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt (2. Aufl. 2013). Barthel hat sich u.a. auf das Friedhofs- und Bestattungsrecht spezialisiert und berät Kommunen, Kirchen und die einschlägigen Verbände.
ARBEITSMATERIAL: Diese werden Ihnen gestellt.
|