Mit der Kommunalwahl im Jahr 2019 wurden in den rund 800 Ortschaften des Landes Sachsen-Anhalt neue Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt. Viele von ihnen üben dieses Amt das erste Mal aus.
Als Vorsitzende des Ortschaftsrates haben die Ortsbürgermeister/-innen für die ordnungs-gemäße Durchführung von Sitzungen zu sorgen und legen somit den Grundstein für jegliches kommunales Handeln in den Ausschüssen und der Vertretung der Einheitsgemeinden.
Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 und den umfangreichen Novellierungen im Jahr 2018 sind bei der Amtsausübung der Ortsbürgermeister/-innen und der Ortsvorsteher/-innen zahlreiche Sachverhalte zu beachten.
Seminarschwerpunkte:
Zuständigkeiten der Ortschaft
Rechtliche Stellung des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin im Ortschaftsrat; in den Ausschüssen und in der Vertretung
Ordnungsgemäße Ladung und Bekanntmachung von Sitzungen des Ortschaftsrates - Formulierung der Tagesordnung und Abstimmung mit dem HVB - Form und Fristen / Bekanntmachung und Zustellung
Sitzungsdurchführung - Beschlussfähigkeit/ Änderung der Tagesordnung - Abstimmungen und Wahlen - Umgang mit Anfragen von Einwohnern
Niederschrift - Bestätigung der Niederschrift und Änderungen
Entschädigungsansprüche
Arbeitsmittel: Bitte bringen Sie das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) mit!
Dozent/in: Herr Peter Nössler, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes a. D.
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