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Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ohne gemeindliche Bauleitplanung ist in der kommunalen Praxis kaum vorstellbar. Das städtebauliche Planungsrecht als Grundlage bauordnungsrechtlicher Zulassungsverfahren ist allerdings sehr komplex und hat eine ganze Reihe von Verknüpfungen zu anderen kommunalen und staatlichen Themen- /Aufgabenbereichen.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Inhalte und Zusammenhänge und verhilft zu einem schnellen Einstieg in die Thematik.
Schwerpunkte:
- Aufgabe, Zielsetzung und Stellenwert gemeindlicher Bauleitplanung im System des öffentlichen Baurechts, Rechtsstellung der plangebenden Gemeinde: Planungshoheit und gemeindliches Einvernehmen
- Gemeindliche Planungsinstrumente im Überblick und in der Unterscheidung städtebaulicher Zielsetzungen: FNP, BP’e, Städtebauliche Satzungen, Zusammenarbeit mit Dritten im Rahmen städtebaulicher Verträge
- Öffentliche Belange als Planungsleitlinien: Nachhaltigkeitsprinzip, Ermittlungsgebot und Abwägungsprozesse
- Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen, Abweichungen im Rahmen von Ausnahmen und Befreiungen, die BauNVO als Mittel der Plansprache: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise
- Das dreistufige Bauleitplanverfahren: Beteiligung Dritter (TÖB und Öffentlichkeit), Begründungspflicht, Einbindung von UVP und Umweltbericht, Abweichungen im vereinfachten und beschleunigten Verfahren
- Planerhaltung und Rechtskontrolle
Die Seminarinhalte berücksichtigen die jeweils aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung
DOZENT: Klaus Germer, Rechtsanwalt, Erster Stadtrat a.D.
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das BauGB und die BauNVO mit.
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