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Das Ausländerrecht - eine komplexe und facettenreiche Rechtsmaterie - ist durch mannigfache Rechtsänderungen geprägt und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst worden. Entsprechend schwierig ist der Einstieg, gerade für neue Mitarbeiter der Ausländerverwaltung und -betreuung.
Eine gute Vorbereitung auf das neue Aufgabengebiet mit dem notwendigen Grundgerüst an rechtlichen Grundlagen ist Ausgangsbasis für die notwendige Selbstsicherheit und einen motivierenden Beginn.Dieses Seminar wird teilweise als Workshop ausgestaltet und erleichtert Ihnen den Einstieg in die Tätigkeit bei der Ausländerbehörde. Das Grundlagenseminar hat zum Ziel, ausländerrechtliche Grundkenntnisse zu vermitteln, um das interessante Arbeitsgebiet transparent und verständlich zu machen.
Besonderheit ist, dass die Teilnehmer durch verschiedenen praxisbezogene Aufgaben/Fälle einbezogen werden.
Inhalte:
- Anwendung der Rechtsgrundlagen des Ausländer- und Asylrechts - Regelungen für Drittstaatsangehörige nach dem Aufenthaltsgesetz - Einreise und Aufenthalt (Visabestimmungen, Aufenthaltstitel, Voraussetzung der Erteilung, Versagungsgründe) - Grundlagen der verschiedenen Aufenthaltszwecke - Grundlagen des Asylrechts (Duldung und Aufenthaltsgestattung) - Grundlagen für Unionsbürger und deren Familienangehörigen nach dem FreizgG/EU
Dozent: Stephanie Tonn, Juristin |