++++++ ACHTUNG - Standortwechsel (vorher in Halle) ++++++
In der heutigen modernen Verwaltung sind die personalvertretungsrechtlichen Partner, das heißt die Dienststelle und die Personalvertretung, Akteure einer gemeinsamen Managementaufgabe (Lorse, PersV 2008, 124 ff.). Daher bestimmen die Gesamtheit der Vorschriften des Personalvertretungsrechts und das komplexe Umfeld das personalvertretungsrechtliche Miteinander in der Dienststelle. Der rechtssichere Umgang mit dem LPersVG LSA, den Kommentierungen und insbesondere auch der Rechtsprechung fördert die Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat. Sie bestimmt wesentlich die internen Entscheidungsstrukturen der Verwaltungen.
SCHWERPUNKTE: · Allgemeine Rechtsgrundsätze in der Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung · Kosten der Personalratstätigkeit: Geschäftsbedarf/Kosten/Schulungsveranstaltungen · Der Informationsanspruch der Personalvertretung und seine Grenzen · Die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten rechtssicher und effektiv wahrnehmen · Das Verfahren bei Nichteinigung · Dienstvereinbarungen
DOZENT: Gerd Tiedemann, Diplom - Verwaltungswirt; Regierungsdirektor a. D., langjährige Dozententätigkeit, Fachautor
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das PersVG LSA mit.
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