++++++ ACHTUNG - Ersatztermin (alter Termin 05.05.21) ++++++
Das Seminar soll einerseits systematisch in die Materie des Fahrerlaubnisrechts einführen und sichere Rechtskenntnisse für die Lösung auch anspruchsvoller Fälle der Praxis vermitteln. Dabei wird der Schwerpunkt auf den INHALTLICHEN VORAUS-SETZUNGEN EINER GERICHTSFESTEN BEHÖRDLICHEN MASSNAHME liegen. Andererseits sollen spezielle Fragen rund um europarechtliche Vorgaben des Fahrerlaubnisrechts (2. und 3. EU-Richtlinie) thematisiert werden.
SCHWERPUNKTE:
1. Körperliche Eignung (Alkohol, Drogen, Alter) und charakterliche Eignung
2. Behördliche Maßnahmen - Ärztliche Gutachten - MPU - Drogen-Screening
3. Fahrerlaubnis auf Probe
4. Entziehung der (inländischen) Fahrerlaubnis, Anordnung der sofortigen Vollziehung
5. Ausländische Fahrerlaubnisse im Fahrerlaubnisrecht (EU- und EWR-Bereich), insbesondere die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse sowie ihre ‚Entziehung’ für das Bundesgebiet
6. Einstweiliger Rechtschutz in den Fallkonstellationen nach den o. g. Ziffern 4. und 5 Prozessvergleiche und ihre Vor- und Nachteile
7. Bei Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Aktuelle Änderungen der FeV sowie des StVG
Bitte richten Sie Ihre Fragen und Wünsche bis 14 Tage vor der Veranstaltung an marion.meumann@sikosa.de.
DOZENT:
Dr. Matthias Nagler, Richter am Verwaltungsgericht
ARBEITSMITTEL:
Bitte bringen Sie folgendes/folgende Arbeitsmittel mit:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) nebst Anlagen
- 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie (EU-FE-Richtlinie) nebst Anhang III
- Begutachtungsleitlinien
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