Die Mitarbeiter der Verwaltungen sollten in der Lage sein, selbständig Verwaltungsverfahren von A - Z durchzuführen; hierbei ist besonderer Wert darauf zu legen, dass die getroffenen Entscheidungen auch fehlerfrei ergehen und damit gerichtsfest sind.
Das Seminar richtet sich an alle Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, die in das Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts einsteigen bzw. vorhandene Kenntnisse auffrischen wollen.
Anhand von praktischen Fällen sollen insbesondere folgende Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes besprochen werden:
- Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - - § 11 Beteiligungsfähigkeit - § 12 Handlungsfähigkeit - § 13 Beteiligte - § 20 Ausgeschlossene Personen - § 22 Beginn des Verfahrens - § 24 Untersuchungsgrundsatz - § 26 Beweismittel - § 28 Anhörung Beteiligter - § 29 Akteneinsichtsrecht - § 31 Fristenberechnung; hierbei insbesondere Widerspruchsfrist - § 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Zustandekommen und Bestandskraft des Verwaltungsaktes - § 35 Begriff des Verwaltungsaktes - § 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt - § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes - § 39 Begründung des Verwaltungsaktes - § 40 Ermessen - § 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - § 43 Wirksamwerden des Verwaltungsaktes - § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - § 45 Heilung von Verfahrensfehlern
DOZENT: Patrick Adler, Verwaltungsfachwirt, hauptamtlicher Dozent
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung mit.
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