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Mit diesem Seminar wird eine effiziente Kontrolltätigkeit zur Umsetzung der §§ 33 c-i GewO unter Berücksichtigung der neuen SpVO, des Glücksspielstaatsvertrages, des Landesspielhallengesetzes, des Jugendschutzgesetzes und der VG-Steuersatzung vorgestellt. Die Inhalte werden praxisnah an Fallbeispielen dargestellt, einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Vermittlung von Grund- und Spezialwissen zur praxisnahen Kontrolle von Geldspielgeräten gem § 33 c-i GewO zur Vermeidung von Straftatbeständen und der Vorbereitung der Reduzierung von Automaten.
Schwerpunkte:
1. Gesetzliche Grundlagen - Glücksspielstaatsvertrag - § 33 c-i GewO nach Änderung vom 01.12.2012 - Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33 c, d, i, und 60 a Abs. 2 - Bestimmungen der neuen Spielverordnung (6. Verordnung) - Spielhallengesetz des jeweiligen Bundeslandes - VG-Steuersatzung der Kommune
2. Technische Grundlagen - Technische Richtlinien der alten und neuen SpVO - nicht personenbezogene Spielcard - Sperrlisten/Spielerschutz
3. Verwaltungstechnische Erfassung und Aufarbeitung - die VG-Steuer-Satzung - die Kontrolle vor Ort - die Datenauswertung - Der Kontrollbericht
4. Fragen zu ausgesuchten Beispielen der Teilnehmer / Kontrollmöglichkeiten, Manipulationen, Sozialkonzept
5. Besuch einer Spielhalle vor Ort
DOZENT: Karsten Proksch, Dipl.Ing. (FH), Hochschuling., Staatlich geprüfter und öffentlich bestellter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten, ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Greifswald
ARBEITSMITTEL: PC / Laptop / Tablet / Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher / Kopfhörer, Mikrofon (optional), Chrome-Browser / Firefox / Safari / Edge (aktuelle Versionen)
Bitte bringen Sie die 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Spielhallengesetz sowie die aktuelle Satzung mit. |