++++++ ACHTUNG - Ersatztermin (alter Termin 01.11.-02.11.2021) und Dozentenwechsel ++++++
Mit diesem Grundlagenseminar sollen die Grundzüge des Arbeits.- und Tarifrechts vermittelt werden und die Schnittpunkte zwischen dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und den durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bestimmenden Beschäftigtenverhältnisse aufgezeigt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden folgende SCHWERPUNKTE gesetzt: · Begründung des Arbeitsverhältnisses, · Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, · Entgeltstruktur, · Anfechtungsrecht, · Beendigung von Arbeitsverhältnissen, · allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, · kollektives Arbeitsrecht, · Arbeitsgerichtsbarkeit, · Personalvertretungsrecht. Grundkenntnisse im Arbeits - und Tarifrechts sind förderlich, jedoch nicht zwingend erforderlich. DOZENT: Sven Hantscher, Stadtamtsrat
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie folgende Rechtsgrundlagen mit: TVöD, BGB, PersVG LSA, KSchG. |