++++++ ACHTUNG - Umstellung auf Web-Seminar ++++++
Mit Inkrafttreten des EU-Hygienerechts sind Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel verantwortlich. Auch Kindertagesstätten/Schulen in denen Lebensmittel abgegeben werden sind Lebensmittelunternehmer. Qualitätssicherungsmaßnahmen wie eine gute Hygienepraxis, der Aufbau eines betriebseigenen Kontrollsystems, regelmäßige Hygieneschulungen und Belehrungen gem. Infektionsschutzgesetz und deren Dokumentation sind unbedingt erforderlich. Es werden Kenntnisse über die damit verbundenen lebensmittelrechtlichen Anforderungen vermittelt. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verantwortlichkeit und deren Folgen bei Zuwiderhandlungen gelegt.
Mit diesem Seminar erwerben die Teilnehmer den Nachweis über die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen der (EU) VO 852/2004 und des Infektionsschutzgesetzes (Folgebelehrung).
SCHWERPUNKTE: · Verantwortlichkeiten: rechtliche Rahmenbedingungen · Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen: Dokumentationspflichten · Lebensmittelhygiene: Unterweisung in Lebensmittelmikrobiologie · Hygienische Besonderheiten des Arbeitsplatzes (Anforderungen an Betriebsstätten, Einrichtungen, Geräte, Personal) · Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Schulungsvorgaben
DOZENT: Roland Prinz, Koch und staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur, jahrelange Tätigkeit in einer Stadtverwaltung
ARBEITSMITTEL: PC / Laptop / Tablet / Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher / Kopfhörer, Mikrofon (optional), Chrome-Browser / Firefox / Safari / Edge (aktuelle Versionen)
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