Thema: | Beantragung von November- und Dezemberhilfen durch Einrichtungen und Betriebe der öffentlichen Hand (Schwimmbäder, Eishallen, Museen, Veranstaltungshäuser, Flughäfen etc.) |
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Beantragung von November- und Dezemberhilfen durch Einrichtungen und Betriebe der öffentlichen Hand (Schwimmbäder, Eishallen, Museen, Veranstaltungshäuser, Flughäfen etc.)
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat die Bundesregierung im Rahmen der November-/Dezemberhilfen Beihilfemöglichkeiten eingerichtet, deren Beantragung grundsätzlich auch für öffentliche Unternehmen gedacht ist. Mit diesen Hilfen sollen Unternehmen mit Publikumsverkehr, denen aufgrund der Coronapandemie die Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebes untersagt worden ist, die damit verbundenen Umsatzeinbußen erstattet werden.
Unternehmen der öffentlichen Hand, wie GmbH, AöR, Zweckverband, Eigenbetrieb oder Regiebetrieb sind unabhängig von ihrer Rechtsform für diese Hilfen ausdrücklich auch als antragsberechtigt aufgeführt worden, wenn sie ihren laufenden Geschäftsbetrieb aufgrund der aktuellen Pandemieverordnungen einstellen mussten. Betroffen hiervon sind beispielsweise kommunale Theater, Schwimmbäder, Eissporthallen oder auch Museen.
Die Antragsfrist dieser außerordentlichen Wirtschaftshilfen läuft aktuell noch bis zum 30.04.2021.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen gerne in Kürze die Anforderungen sowie allgemeine Hinweise zur Vorgehensweise der Beantragung für öffentliche Unternehmen erläutern.
Dozenten: Daniela Trittel, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin Hendrik Altmann, LL.M. Wirtschaftsrecht
Arbeitsmittel: PC / Laptop / Tablet / Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher / Kopfhörer, Mikrofon, Chrome-Browser / Firefox / Edge /Safari (aktuelle Versionen)
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