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Die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune im Jahresabschluss bleibt
ohne die Einbeziehung der Jahresabschlüsse kommunaler Unternehmen unvollständig. Daher sind
Gemeinden verpflichtet, einen konsolidierten Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Jahresab-
schlüsse kommunaler Unternehmen zu erstellen. Durch Konsolidierung werden alle relevanten
Jahresabschlussinformationen der Kommune und ihrer Unternehmen zusammengefasst und nach
einheitlichen Grundsätzen im Gesamtabschluss dargestellt.
Im Seminar erlernen die Teilnehmer/-innen die kommunal- und handelsrechtlichen Anforderungen der Konzernrechnungslegung sowie die technischen Grundlagen der Gesamtabschlusserstellung. Es werden die spezifischen Anforderungen der kommunalen Konzernrechnungslegung sowie die konzeptionellen Grundlagen der Gesamtabschlusserstellung vertieft und mit Beispielen aus konsolidierten Kommunen untermauert.
Durch die beispielhafte Durchführung aller notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen werden die
Teilnehmer/-innen auf die praktische Gesamtabschlusserstellung vorbereitet. Daneben werden der Auf-
bau und wesentliche Regelungsinhalte gemeindlicher Konsolidierungsrichtlinien sowie Software-
anforderungen erörtert. Schwerpunkte:
- Bestimmung des gemeindlichen Konsolidierungskreises unter Berücksichtigung von We-
sentlichkeitskriterien
- Vereinheitlichung kommunaler und unternehmerischer Einzelabschlüsse
- Vollkonsolidierung beherrschter Tochterunternehmen
- Equity-Verfahren maßgeblich beeinflusster Unternehmen
- Aufstellung des Gesamtabschlusses mit seinen Anlagen
- Struktur und Regelungsinhalte der gemeindlichen Konsolidierungsrichtlinie
- Optimierung des Konsolidierungsprozesses
- Projektplanung und Organisation des Gesamtabschlusses
- Auswahl und Anwendung von Konsolidierungssoftware
- Strukturierung des erstmaligen Konsolidierungsprojektes
Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen gestellt.
Dozent:
Christoph Lehmitz, Institut für Public Management
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