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Für die Betreuung von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen, erheben die Kommunen Elternbei-
träge. Jedoch gibt es in der Kalkulation der Elternbeiträge erhebliche Unsicherheiten, welche Kosten-
positionen überhaupt berücksichtigt werden dürfen. Zudem ist es unklar, ob die erfassten Kosten in
kompletter Höhe ansetzbar sind. Insbesondere für die Personalkosten stellen sich häufig diese Fragen:
Dürfen die Personalkosten des gesamten pädagogischen Personals in Ansatz gebracht werden?
Wie lassen sich die Personalkosten in die Bereiche Krippe, Kindergarten, gemischte Gruppe
aufteilen?
Betrachte ich ausschließlich die Kosten der Vergangenheit oder wage ich den Blick in die
Zukunft?
Wie gehe ich mit erhaltenen Zuschüssen zu den Personalkosten um?
Sind die Personalkosten der Technischen Kräfte und der Wirtschaftskräfte ansetzbar?
Wie werden geplante Neueinstellungen berücksichtigt?
Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen des Kita-Gesetzes
- ansatzfähige Personalkosten
- Übungsaufgaben zur Berechnung der Personalkosten
Arbeitsmittel:
PC /Laptop /Tablet /Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher /Kopfhörer, Mikrofon, Chrome-Browser /Firefox /Edge oder Safari (aktuelle Versionen)
Dozent:
Thomas Kusyk, , Institut für Public Management
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