Die Sicherheitsbehörden vollziehen nach § 49 SOG LSA ihre Aufgaben grundsätzlich selbst. Sie haben dazu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamte zu bestellen. Aufgaben und die Befugnisse werden in der VollzBeaVO geregelt. Außerdem haben kommunale Vollzugsbeamte auch Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und grundlegende Aspekte der berufsbezogenen Eigensicherung zu berücksichtigen. Sie sind Verwaltungsvollzugsbeamtin/-beamter oder werden noch ernannt? Das verlangt fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in den entsprechenden Aufgabenbereichen. Intensiver wird die Thematik im Zertifikatslehrgang "Kommunaler Vollzugsdienst" behandelt.
Schwerpunkte:
01. Die beiden Aufgabengebiete Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeitenverfolgung
02. Bedeutung des Ordnungsrechts / Rechtsquellen
03. Allgemeine Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden
04. Darstellung der Aufgaben im Vollzug und nach der VollzBeaVO
05. Aufgaben der Polizei, Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe
06. Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeit
07. Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden
08. Gefahrerforschungseingriffe
09. Auswahl der Ermächtigungsgrundlage/Prüfungsfolge
10. Standardmaßnahmen (§§ 14 ff. SOG)
11. Generalklausel (§ 13 SOG) - Öffentliche Sicherheit/Prüfungsfolge
12. Gefahrenbegriffe
13. Rechtsfolgen
14. Opportunitätsprinzip
15. Auswahlermessen und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
16. Maßnahmen/Arten; Verfügung; unmittelbare Ausführung
17. Unaufschiebbare Maßnahmen (§ 80 VwGO), Sofortige Vollziehung
18. Zwangsmittel (§§ 54 ff. SOG)
19. Inanspruchnahme von Personen (§§ 7,8,10 SOG)
20. Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechtes
21. Grundzüge der berufbezogenen Eigensicherung
Dozent:
Gerd vom Baur, Stadtverwaltungsoberrat, Leiter Ordnungsamtlicher Außendienst Magdeburg
Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen gestellt.
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