+++Achtung: Unterricht findet online und in Präsenz statt+++
Gem. § 28 BBiG darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Kenntnisse. In der Regel muss der Ausbilder über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Nach der Ausbilder-Eignungsverordung (AEVO) müssen alle Ausbilder die arbeitspädagogischen Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen.
Der Lehrgang umfasst folgende Lernfelder:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Dauer des Lehrgangs
96 Unterrichtsstunden
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung und einer Lehrunterweisung ab. Zuzüglich fallen Prüfungsgebühren an.
Dozenten:
SIKOSA-Dozententeam
Arbeitsmittel:
PC /Laptop /Tablet /Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher /Kopfhörer, Mikrofon, Chrome-Browser /Firefox /Edge oder Safari (aktuelle Versionen)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VOVfA) Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
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