Die Betreuungsrechtsreform ist verabschiedet. Sie wird am 01.01.2023 in Kraft treten. Sie verschafft der Autonomie der Betreuten einen neuen, noch mehr gestärkten, Stellenwert. Sie bringt für die Betroffenen und Beteiligten erhebliche Veränderungen mit sich.
Rechtliche Betreuer haben Wünsche der Betreuten noch intensiver als bislang zu respektieren und umzusetzen. Ihnen `verbleibt` in aller Regel nur noch ein `Unterstützungsrecht`für ihre Betreuten. Dieses Recht darf nur noch dann durch ein `Direktions- und Handlungsrecht` ersetzt werden, sofern und soweit den Betreuten Schäden am Vermögen oder Gesundheit drohen. Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren unter den Begriff der `Unterstützenden Entscheidungsfindung` gestellt.
Vereinsbetreuer werden bei der Vermögenssorge von einigen, bislang beschränkenden Vorschriften befreit. Sie sind im übrigen den selbstständigen Berufsbetreuern gleichgestellt. Das gilt auch hinsichtlich des Sachkundenachweises für den Beruf des rechtlichen Betreuers bei Neueinsteigern. Betreuungsvereine erhalten, durch die Einführung des Betreuungsrechts-Organisations-Gesetzes (BtOG), mehr Aufgaben als bislang. Sie unterstützen künftig stärker und auch inhaltsvoller ehrenamtliche Betreuer. Für potentiell Betreute haben sie zudem die Aufgabe, solche Unterstützungsleistungen anzubieten, die rechtliche Betreuungen vermeiden können.
Die Praxis hat viele Fragen. Dieses Seminar bietet die Chance, vorhandenes Wissen einem Update zu unterwerfen und berufliche Handlungskompetenzen, auf der Höhe der Zeit zu stärken.
SCHWERPUNKTE: Die neue Struktur zur rechtlichen Betreuung im BGB Die Zulassung neuer Berufsbetreuer und der Sachkundenachweis Das Betreuungsverfahren und die Auswahl der geeigneten Betreuer Die Rahmenbedingungen zur Führung von rechtlichen Betreuungen Die `Unterstützte Entscheidungsfindung` (Wünsche des Betreuten) Die Begleitung und Unterstützung der `Ehrenamtler`durch Betreuungsvereine Die sonstigen, neuen Aufgaben von Betreuungsvereinen Die (neuen) Mitteilungs- und Genehmigungspflichten zur Vermögenssorge Die Vergütungsabrechnungen Die Haftungsaspekte
DOZENTEN: Tanja Stiller, Rechtsanwältin (u.a. spezialisiert auf Sozialrecht)
ARBEITSMITTEL: Bitte bringen Sie die einschlägigen Texte BGB mit. |