+++NEU+++NEU+++NEU+++NEU+++NEU+++NEU+++NEU+++
Ihr Stadtrat entscheidet über die Auflösung einer städtischen Schule, der Kreistag beschließt den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung, in der Sitzung eines Fachausschusses geht es um die Entlastung für das vorangegangene Haushaltsjahr … die Reihe der Praxisbeispiele lässt sich nahezu beliebig fortführen.
Immer wieder stellt sich die Frage, in welchen Fällen sich kommunalpolitisch Aktive an der Beratung und Entscheidung selbst beteiligen dürfen und wann demgegenüber Mitwirkungsverbote bestehen.
Dieses Seminar zeigt die einzelnen kommunalrechtlich erfassten Fälle von Interessenkollisionen mitsamt den sich hieraus ergebenden Konsequenzen auf.
Schwerpunkte:
- Voraussetzungen des Grundtatbestands des Mitwirkungsverbots nach § 33 Absatz 1 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA) - Insbesondere: Worin kann ein möglicher Vor- oder Nachteil liegen? - Insbesondere: Wann ist ein solcher Vor- oder Nachteil unmittelbar? - Das Mitwirkungsverbot bei Betroffenheit des Arbeitgebers eines Mandatsträgers (§ 33 Absatz 2 Nr. 2 GO LAS) - Das Mitwirkungsverbot bei Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat eines von dem Beschluss betroffenen Unternehmens (§ 33 Absatz 2 Nr. 3 GO LSA) - Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot nach § 33 Absatz 3 GO LSA - Notwendige Maßnahmen bei bestehendem Mitwirkungsverbot - Folgen der Verletzung des Mitwirkungsverbots - Exkurs: Stimmrechts- und sonstige Mitwirkungsverbote innerhalb und bezogen auf kommunale Gesellschaften – Die Rechtslage nach dem Aktien- und dem GmbH-Gesetz
Arbeitsmittel:
PC /Laptop /Tablet /Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher /Kopfhörer, Mikrofon, Chrome-Browser /Firefox /Edge oder Safari (aktuelle Versionen)
Dozent:
Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht. |