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Durch Satzungen schafft Ihre Kommune eigenes Orts- oder Kreisrecht. Bei der “Produktion” solcher Normenkomplexe sind jedoch vielfältige und zum Teil durch die Rechtsprechung konkretisierte verfahrensrechtliche und inhaltliche Vorgaben zu beachten. Wenn Sie also erfahren möchten, wie Satzungen inhaltlich und in formeller Hinsicht “richtig” erlassen, geändert und aufgehoben werden und wie Sie hierbei Rechtsfehler vermeiden, ist dieses Seminar für Sie das Richtige!
Schwerpunkte:
Teil 1: Formelle Anforderungen an Satzungen
- Überschrift und Präambel der Satzung - Muss die Rechtsgrundlage der Satzung angegeben werden? - Verfahrensrechtliche Anforderungen an den Satzungsbeschluss. - Prüfung des einwandfreien Zustandekommens der Satzung durch die Verwaltung. - Satzungen einwandfrei ausfertigen. - Worauf ist bei der Verkündung im Einzelnen zu achten? - Redaktionelle Korrekturen beschlossener Satzungen. - Verkündung und Inkrafttreten der Satzung. - Formelle Fehler von Satzungen - Auswirkungen und Fehlerbehebung.
Teil 2: Materielle Anforderungen an die einzelnen Satzungsbestimmungen
- Was kann durch Satzungen geregelt werden, was nicht? - Formulieren von Satzungstexten. - Genügende Klarheit und Bestimmtheit der Formulierungen. - Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften. - Verhältnismäßigkeit belastender Satzungsbestimmungen. - Bedeutung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 I GG). - Rückwirkendes Inkraftsetzen von Satzungen. - Besonderheiten der Änderung und Aufhebung von Satzungen - Materielle Fehler in Satzungen - Auswirkungen und Fehlerbehebung.
Arbeitsmittel:
Diese werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Dozent:
Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht |