Die Teilnehmer/innen kennen die geltenden Bestimmungen und Neuerungen zu geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Niedriglohnsektor und bei Mehrfachbeschäftigungen (Makro-, Mini-, Midi-, Maxi-Job). Die Personalfälle können nach tariflicher Bezahlung oder außertariflich abgerechnet werden.
SCHWERPUNKTE: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (520-€-Jobs) Pauschalbeiträge für Minijobs Kurzfristige Beschäftigungen Berechnungen und Beiträge innerhalb des Übergangsbereichs (520,01 € bis 1.600,00 €) bei voller SV-Pflicht Schätzung und Berechnung des Entgelts innerhalb eines Kalenderjahres bzw. Zeitjahres Zusammenrechnung einer Beschäftigung mit weiteren Haupt- oder Nebenbeschäftigungen mehrere Tätigkeiten für einen Arbeitgeber möglich? Befreiungsmöglichkeiten bzw. opt-out-Regelung steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten (Abrechnung nach Steuerklasse, Pausch- bzw. Pauschalsteuer) Aufzeichnungspflichten für den Arbeitgeber Mitwirkungspflichten für den Arbeitnehmer Meldepflichten, Zuständigkeiten, Einzugsstellen Erfahrungen aus Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen beim Arbeitgeber arbeitsrechtlicher Rahmen und tarifliche Bezahlung Flexi-Rente: Neuerungen und Möglichkeiten Beispiele mit Berechnungen Aktuelle Richtlinien der Spitzenverbände Sozialversicherung
HINWEIS: Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit vorab Fragen/Fälle aus der Praxis, die im Seminar behandelt werden sollen, bis zwei Wochen vor der Veranstaltung (anonymisiert) einzureichen.
DOZENT: Gerhard Büchler, stellvertretender Personalleiter und Leiter Besoldungs- und Entgeltabrechnung mit Erfahrungen in der Abrechnung von Kommunalunternehmen, Einrichtungen sowie Vertragsgemeinden und deren Zweckverbände. Seit über 40 Jahren praktische Erfahrung zu Fragen der Gehaltsabrechnung des öffentlichen Dienstes und seit mehr als 30 Jahren Seminarerfahrung zu allen abrechnungsrelevanten Themen.
ARBEITSMITTEL: Diese werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. |