Dieser Lehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse, die für den Vollzug von sicherheitsbehördlichen Aufgaben erforderlich sind (§ 49 SOG LSA). Er befähigt zur Bestellung zum Verwaltungsvollzugsbeamten nach der Verordnung über Vollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt. Es werden sowohl die Gefahrenabwehr-, straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Gesichtspunkte der Tätigkeit eines kommunalen Vollzugsbeamten als auch Möglichkeiten der berufsbezogenen Eigensicherung dargestellt.
Modul I: Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (24 Stunden) I.1 Einführung in das dienstrelevante Strafrecht I.2 Überblick über das Ordnungswidrigkeitenrecht
Modul II: allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeiten) (32 Unterrichtsstunden) II. 1 – Vorbemerkungen zu den Grundrechten II. 2 – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Übersicht zum Allgemeinen Verwaltungsrecht (auch Entschließungs- und Auswahlermessen, Ermessensmangel, Ermessensreduzierung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Verwaltungsakt) II. 3 – Bedeutung des Besonderen Verwaltungsrechts II. 4 – Arten der Maßnahmen/Verfügungen (gestrecktes und gekürztes Verfahren) II. 5 – Ausgeschlossene und befangene Amtswalter / Geheimhaltung II. 6 – Die beiden Aufgabengebiete im Vergleich: Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeiten (Allgemeine Aufgaben der Sicherheits- und Verfolgungsbehörden) II. 7 – Allgemeine Aufgaben der Sicherheitsbehörden (auch Schutz privater Rechte) II. 8 – Darstellung der Aufgaben, Befugnisse und Ausrüstungsgegenstände von Verwaltungsvollzugsbeamten/innen (Verwaltungsvollzugsbeamtenverordnung) II. 9 – Aufgaben der Polizei und Zusammenarbeit mit der Polizei, Vollzugshilfe der Polizei II. 10 – Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden II. 11 – Auswahl der Ermächtigungsgrundlage – Prüfungsfolge II. 12 – Belehrungspflichten II. 13 – Allgemeine und besondere Befugnisse (Zweiter Teil SOG LSA/OWiG/StPO) II. 14 – Gefahrenarten und Gefahrenerforschungseingriffe II. 15 – Zwangsmittel II. 16 – Inanspruchnahme von Personen (Störerauswahl) II. 17 – Persönlichkeitsschutzrechte II. 18 – Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung von Verwaltungsvollzugsbeamten/-innen
Modul III: Berufsbezogene Eigensicherung und praktische Dienstkunde bzw. Einsatzlehre (80 Unterrichtsstunden) III.1 Sicherheitskultur (32 Unterrichtsstunden) - Psychologische Eigensicherung - Grundlagen der Gefahrenbewältigung - Gewaltentwicklung und Gewaltvermeidung - Fehler bei der Eigensicherung - Gefahrenradar - Vermeidung von Angst - Anwendung unmittelbaren Zwanges III.2 Umgang in konfliktgeladenen Situationen mit Bürgern (16 Unterrichtsstunden) - Selbstbehauptung - Deeskalation - Rollentraining III.3 Pfefferspraytraining (8 Unterrichtsstunden) III.4 Umgang mit psychisch kranken Personen (8 Unterrichtsstunden) III.5 Umgang mit Hunden (Theorie und Praxis mit dem Hund) (8 Unterrichtsstunden) III.6 Erste Hilfe (8 Unterrichtsstunden)
Dauer des Lehrgangs 136 Unterrichtsstunden – 17 Kurstage
Der Unterricht findet wochentags statt.
Achtung!!!
Auf Wunsch der anmeldenden Behörden ist eine Teilnahme an einer optionalen Klausur über 120 Minuten möglich. Hierfür werden zusätzliche Prüfungsgebühren erhoben.
Für das Modul III.3 (Pfefferspraytraining) werden bei Teilnahme zusätzliche Gebühren für Material erhoben.
Nach Abschluss des gesamten Lehrganges und Bestehen der optionalen Prüfung erhalten die Teilnehmer/-innen ein Zertifikat für den Zertifikatslehrgang Kommunalfachwirt/-in Kommunaler Vollzugsdienst.
Ohne (bestandene) optionale Prüfung erhalten die Teilnehmer/-innen nach Abschluss des gesamten Lehrganges nur eine Bescheinigung über die Teilnahme am Zertifikatslehrgang Kommunalfachwirt/-in Kommunaler Vollzugsdienst.
Dozenten:
Sikosa-Dozententeam
Arbeitsmittel:
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