Das Erbbaurechtsgesetz sieht bei Erlöschen des Erbbaurechts eine Entschädigung des Bauwerks vor. Damit das Erbbaurecht auch bei Erlöschen für den Erbbaurechtsgeber eine “sehrgute Einnahme” bleibt, muss dieses bereits bei Vertragsschluss abgesichert werden. Wenn Sie die rechtlichen Grundlagen und Strukturen, sowie die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Entschädigung für das Bauwerk im Erbbaurecht beherrschen müssen, um diese zu strukturieren und rechtssicher umsetzen zu können, sollten Sie diesen Workshop besuchen. Mit den erlangten Kenntnissen können Sie den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Erbbaurechts legen, der idR. bei Erbbaurechten (Wohnen und Gewerbe) erst in Jahrzehnten oder bei außerordentlichen Beendigung des Erbbaurechts sichtbar wird. Sie wissen, welche Voraussetzungen und Problematiken bei der Festlegung der Entschädigungsregelungen in den Erbbaurechtsverträgen zu beachten sind. Sie können im Anschluss neue Erbbaurechtsverträge innerhalb dieser Situation optimieren, der Erbbaurechtsvertragsintention entsprechend gestalten und zielorientiert abschließen.
Schwerpunkte: » Abgrenzung zwischen Erlöschen und Beenden des Erbbaurechts » Entschädigungsersetzende Maßnahmen » Heimfallauslösung und die Sanktionen beim Heimfall » Die besondere Vertragsstellung bei Gewerbeflächen im Erbbaurecht » Vereinbarung über die Höhe der Entschädigung und ihre Ausschließungsmöglichkeit » Besprechung von Mustervertragsauszügen
Rechtskenntnisse und/oder Kenntnisse aus dem Erbbaurecht bzw. dem Grundstücksverkehr sind erforderlich.
Dozent: Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt
Arbeitsmittel: Diese werden Ihnen gestellt. |