++++++ACHTUNG Terminverschiebung (Alter Termin: 21.09.2023)++++++
Die Systematik der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat sich durch die Einführung des § 2b UStG umfassend geändert. Nach § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage, sind diese Tätigkeiten nach neuer Rechtslage stets umsatzsteuerbar. Auch eine Betätigung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage kann nach den Regelungen des § 2b UStG zu einer Umsatzsteuerbarkeit führen. Vor dem Hintergrund dieser spätestens ab dem 01.01.2025 geltenden Neuregelung sowie der Thematik Tax-Compliance und Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken besteht bei der öffentlichen Hand entsprechender Handlungsbedarf. Es sollte eine Bestandsaufnahme und eine steuerliche Beurteilung sämtlicher Einnahmen/Erlöse erfolgen, um den steuerlichen Deklarationspflichten vollumfänglich nachkommen zu können.
Schwerpunkte:
· kurze Einführung in das Umsatzsteuerrecht · Allgemeine Regelungen des § 2b UStG / Gegenüberstellung altes und neues Recht · Abgrenzung privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Grundlage · Beispielsfälle aus der kommunalen Praxis · Aktuelle Verlautbarungen der Finanzverwaltung zum § 2b UStG · Regelungen zum Vorsteuerabzug · kurze Hinweise zu Tax-Compliance und persönlichen Haftungsrisiken
Dozentin: Daniela Trittel, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin
Arbeitsmittel: Diese werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
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