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Im Zuge der Umstellung auf den § 2b UStG sind sämtliche Umsätze/Erträge der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Umsatzsteuerbarkeit zu prüfen. Sämtliche als umsatzsteuerbar eingestuften Umsätze sind dann in einem zweiten Schritt auf ihre Umsatzsteuerbefreiung hin zu untersuchen. Der § 4 UStG bietet hier mit den Nummern 1 bis 29 eine große Bandbreite an möglichen Umsatzsteuerbefreiungen. Im Rahmen dieser online-Veranstaltung wird kurz auf den § 4 UStG insgesamt eingegangen und dann ein Hauptaugenmerk auf die nachfolgenden Steuerbefreiungsvorschriften gerichtet.
Schwerpunkte:
· § 4 Nr. 9 a) UStG Umsätze, die unter das GrEStG fallen · § 4 Nr. 12 UStG Vermietung und Verpachtung bzw. Überlassung von Grundstücken · § 4 Nr. 18 UStG Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit · § 4 Nr. 20 UStG Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen · § 4 Nr. 22 UStG Vorträge, Kurse und Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art, kulturelle und sportliche Veranstaltungen · § 4 Nr. 23 UStG Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen · § 4 Nr. 29 UStG Kostenteilungsgemeinschaft
Arbeitsmittel:
PC / Laptop / Tablet / Smartphone, stabile Internetverbindung, Lautsprecher / Kopfhörer, Mikrofon (optional), Chrome-Browser / Firefox / Safari (aktuelle Versionen)
Dozentin:
Daniela Trittel, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin
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